Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Fußgängerzone Bergheim
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Fußgängerzone Bergheim
Die Kreisstadt Bergheim mit rund 65.000 Einwohnern gehört zu den größten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. In 2016 wurde durch den Rat der Kreisstadt Bergheim das „Integrierte Handlungskonzept für eine lebendige und multifunktionale Innenstadt“ beschlossen. Die nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung und Aufwertung der Bergheimer Innenstadt ist eine der wichtigsten städtebaulichen Zielsetzungen, mit der auf sich ändernde Rahmenbedingungen im Einzelhandel und auf bislang untergenutzte Potentiale der Innenstadt reagiert werden soll. Neben der angestrebten städtebaulichen Entwicklung mit einem ausgewogenen Mix aus Freizeit-, Kultur- und Erholungsangeboten, soll die Innenstadt ein hochwertiges Wohnungsangebot und attraktive Aufenthalts- und Einkaufsbereiche bieten, um die Funktion als Mittelzentrum mit überörtlicher Bedeutung weiterhin zu stärken und zu sichern.
Die Neugestaltung der Fußgängerzone ist ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt bei der Umsetzung der vorgenannten Zielsetzungen. Unter Bezugnahme auf den jeweiligen städtebaulichen und funktionalen Kontext der Straßenräume und Platzsituationen ist eine gesamtheitliche Gestaltung des öffentlichen Raumes unter Beachtung der Barrierefreiheit gewünscht, die sowohl das Anforderungsprofil unterschiedlicher Nutzergruppen berücksichtigt, als auch im Sinne der Identitätsstiftung die Alleinstellungsmerkmale des städtischen Raumes erkennt und entwickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Formalleistungen
- Leistungs- und Programmerfüllung
Gestalterisches Konzept
- Freiraumplanerisches Gesamtkonzept, Leitideen zur programmatischen Entwicklung
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit, ökologische Qualität
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]