Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford - 440 Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002246
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford - 440 Elektroarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus der 3-fach Sporthalle, sicherheitstechnische Einrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung und die flächendeckende Brandmeldeanlage einschl. Alarmierung, Beschallungsanlage der Halle und des Foyers, LED Leuchten im gesamten Gebäude, überwiegende Beleuchtungssteuerung über ein KNX-System
Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus der 3-fach Sporthalle des Ravensberger Gymnasium Herford; sicherheitstechnische Einrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung und die flächendeckende Brandmeldeanlage einschl. Alarmierung, Beschallungsanlage der Halle und des Foyers, LED Leuchten im gesamten Gebäude, überwiegende Beleuchtungssteuerung über ein KNX-System.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium Herford - 440 Elektroarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.