Elektroarbeiten Heinsenstraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten Heinsenstraße
Elektroarbeiten
- Demontage einer Altinstallation auf einer Fläche von ca. 2.000 m² - Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatteriesystem, Unterstation, ca. 200 Leuchten, 25 Notlichtmodulen - NS-Schaltanlagen, bestehend aus 1 NSHV neu, 1 NSHV Umbau, 8 Unterverteilungen - Niederspannungsinstallationsanlagen auf einer Fläche von ca. 4.000 m² + 450 m² Turnhalle, inkl. Stemm- und Fräsarbeiten, z. T. Aufputzinstallation, z. T. Installation in vorhandenen Leerrohren und Dosen. - Brandschutzmaßnahmen - Beleuchtungsanlagen, bestehend aus insgesamt ca. 700 Leuchten, Schaltung weitgehend über Präsenzmelder und Taster, in den Klassenräumen tageslichtabhängige Steuerung, Turnhalle über KNX. - Elektroakustische Anlage, bestehend aus ca. 160 Wand- und Deckenlautsprechern sowie Beschallungsanlage mit 6 PA-Boxen in der Turnhalle - Brandmeldeanlage mit ca. 240 automatischen Meldern, Rauchansaugsystem für die Turnhalle und ca. 25 manuellen Meldern. - EDV-Anlage bestehend aus 7 EDV-Schränken und rund 220 Anschlüssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten Heinsenstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bedburg-Hau
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.