Lichtblattmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 70068892_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lichtblattmikroskop
Lichtblattmikroskop
53127 Bonn
Das nachfolgend beschriebene Lichtblattmikroskop soll in einer Multi-User Facility aufgestellt werden und unterschiedliche Experimente ermöglichen. Dazu zählen a) das Erzeugen von 3D Bildstapeln von großen geclearten Proben (z.B. Maus und Ratten Gehirn, oder Rückenmark Präparate) mit unterschiedlicher Auflösung. Die Auflösung soll in Schritten von möglichst hoch aufgelöst (<1µm lateral) bis zu niedrigeren Auflösungen (etwa 5 bis 10 µm lateral) wählbar sein. Es sollen bis zu vier Färbungen in einem Präparat aufgenommen werden können. Die Präparate werden mit allen gängigen Protokollen für Gewebe-clearing erzeugt und das Lichtblattmikroskop muss an die in den Protokollen verwendeten Lösungen optimal anpassbar sein (anpassen des RI und Tollerierbarkeit chemisch aggressiver Lösungen). Dies bedeutet auch, dass die Proben teilweise nicht fest sind, so dass Probenhalter für weiche und harte Präparate vorhanden sein müssen. b) Teilweise sind die Färbungen im fixierten Zustand nicht lange stabil, so dass mehrere Proben hintereinander weg geimaged werden müssen. Dabei sollte die Imaging Zeit möglichst gering sein und das Austauschen der Präparate möglichst unkompliziert und schnell erfolgen können. Des Weiteren soll c) das Lichtblattmikroskop für das Erzeugen von 3D Bildstapeln mit der sogenannten Expansion-Mikroskopiemethode geeignet sein. Schnittpräparate sollen durch die gängigen Expansion-Methoden aufgeweitet werden und durch in situ Hybridisierung angefärbt und schließlich mit dem Lichtblattmikroskop betrachtet werden. Es sollen ebenfalls bis zu vier Farben in einem Präparat aufgenommen werden können. Die benötigte Auflösung für die geplanten Expansion-Mikroskopieexperimente muss deutlich unter 1µm lateral und axial sein.
Da das Lichtblattmikroskop in einer Muli-User Facility aufgestellt werden soll ist d) ein weiterer wichtiger Aspekt die Anpassungsfähigkeit des Mikroskops oder die Möglichkeit das Mikroskop umzubauen. Dabei wären zum Beispiel weitere Einsatzgebiete in der Entwicklungsbiologie (Echtzeitbeobachtung der Entwicklung von Drosophila Larven), das Erzeugen von 3D Bildstapeln von fixierten Organoids, oder das anpassen des Systems für die Bildgebung von semi-transparenten Proben (2-Photonen Lichtblatt) denkbar.
Das Lichtblattmikroskop wird in einem Mikroskop-Labor der Sicherheitsstufe S1 aufgestellt. Daher müssen alle potentiellen Lichtblattmikroskope den dafür geltenden EU Richtlinien entsprechen
Optionale Verlängerung des Wartungsvertrags für das 3. und 4. Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien werden mit dem Formularblatt 124_LD abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.