Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 01.09.2021 bis max. zum 31.08.2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 01.09.2021 bis max. zum 31.08.2023
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c Abs. 1 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Feiba®, Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass Aktivität
Advate®, Octocog alfa
Recombinate®, Octocog alfa
Immunate®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human) | Von Wille-brand-Faktor
Immunine®, Blutgerinnungsfaktor IX (human)
Immuseven®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
Rixubis®, Nonacog gamma
Veyvondi®, Vonicog alfa
Adynovi®, Rurioctocog alfa pegol
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c Abs. 1 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Feiba®, Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass Aktivität
Advate®, Octocog alfa
Recombinate®, Octocog alfa
Immunate®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human) | Von Wille-brand-Faktor
Immunine®, Blutgerinnungsfaktor IX (human)
Immuseven®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
Rixubis®, Nonacog gamma
Veyvondi®, Vonicog alfa
Adynovi®, Rurioctocog alfa pegol
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der Besonderheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Gerinnungsstörungen und zur SIcherstellung der Versorgung von Versicherten wird dieser Vertrag mit dem Originalanbieter geschlossen.
Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
BKK EWE
BKK RWE
BIG Direkt Gesund
BKK Herkules
BKK Ernst & Young
BKK exklusiv
energie-BKK
BKK 24
BKK Stadt Augsburg
BKK Technoform
BKK Werra-Meissner
BKK VDN
BKK Pfalz
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK VerbundPlus
Siemag BKK
BKK B.Braun Aesculap
BKK Miele
BKK ProVita
Debeka BKK
BKK Linde
BKK Melitta plus
BKK Public
BKK Salzgitter
BKK TUI
BKK SCHEUFELEN
BKK Textilgruppe Hof
Continentale BKK
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
BKK EUREGIO
BKK MAHLE
WMF BKK
pronova BKK
R+V Betriebskrankenkasse
BKK Würth
BKK MOBIL OIL
BKK ZF & Partner
Bosch BKK
BKK VBU
SVLFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland