Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gewährung von Rabatten gemäß §130a Absatz 8 bzw. §130c Absatz 1 SGB V
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gewährung von Rabatten gemäß §130a Absatz 8 bzw. §130c Absatz 1 SGB V
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c SGB V zu Inclisiran natrium. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021.
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c SGB V zu Inclisiran natrium. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt, der Vertrag wird mit dem Patentinhaber geschlossen. Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen jederzeit mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist Novartis Pharma GmbH als einziger Anbieter des vertragsgegenständlichen Arzneimittels auf dem Markt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
BIG Direkt Gesund
BKK EUREGIO
BKK EWE
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Melitta plus
Mobil Krankenkasse
BKK Public
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
BKK RWE
BKK Salzgitter
BKK Technoform
BKK Textilgruppe Hof
BKK TUI
BKK Werra-Meissner
Novitas BKK
SVLFG
WMF BKK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland