Optimal@NRW - Einrichtung und Betrieb einer (Daten-)Treuhandstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0316-OK*
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
[gelöscht] - Einrichtung und Betrieb einer (Daten-)Treuhandstelle
[gelöscht] - Einrichtung und Betrieb einer (Daten-)Treuhandstelle
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung, Parametrierung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Betrieb der Treuhandstelle. Als Synonyme für die Treuhandstelle werden die Begriffe Vertrauensstelle und (Daten-)Treuhänder verwendet. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität der Treuhandstelle herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt.
Um eine informationelle Gewaltentrennung zu gewährleisten, ist eine von der Datenerhebung unabhängige Treuhandstelle einzurichten. Die Treuhandstelle arbeitet mandantenspezifisch und wird nur für das [gelöscht] Projekt eingerichtet. Die Mitarbeiter*innen haben keinen Zugriff oder verarbeiten keine der anderen im Projekt genutzten medizinische Daten. Bei jeglicher Datenverarbeitung handelt es sich um eine gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
++ Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (mit dem Angebot mittels Formular 521 EU vorzulegen)
++ Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Einzureichende Unterlagen:
++ Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 3 Mio Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
++ Eigenerklärung Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz - und - den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre
Mindeststandard Haftpflichtversicherung:
Deckungssummen von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 3 Mio Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden
Einzureichende Unterlagen:
++ VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Insbesondere erachtet die Vergabestelle die Referenzen als vergleichbar, wenn
- Erfahrung mit Forschungsprojekten im deutschen Gesundheitswesen (nicht älter als 3 Jahre) bestehen
- Erfahrungen (Verarbeitung und/oder Analyse und/oder Evaluation von Gesundheitsdaten) im Rahmen von G-BA Innovationsfondsprojekten (nicht älter als 3 Jahre) bestehen
- Vertiefte Erfahrung im Umgang mit GKV Routinedaten im Rahmen von Forschungsprojekten bestehen.
++ Eigenerklärung Beschäftigtenzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
++ Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Formular 532 EU vorzulegen) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDNT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de