Reinigungsleistungen in diversen Objekten der Gemeinde Kürten Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuerten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in diversen Objekten der Gemeinde Kürten
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt, Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsarbeiten, Grundreinigungsarbeiten sowie Glas- und Rahmenreinigungsarbeiten) für diverse Objekte der Gemeinde Kürten für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr zu vergeben.
Die Ausschreibung ist in fünf Lose aufgeteilt:
Los 1: Glas- und Rahmenreinigung diverser Objekte
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung in den Schulen und Turnhallen. Zusätzlich während der Pandemie tägliche desinfizierende Reinigung der Kontaktflächen
Los 3: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung im Rathaus Kürten Neubau und Altbau
Los 4: Grundreinigung der Feuerwehrgerätehäuser und Unterhaltsreinigung im Treppenhaus des Seniorenwohnhauses Bechen
Los 5: Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus, in den Trauerhallen sowie Vertretungsreinigung im Bauhof
Die Glas- und Rahmenreinigung wird in jedem Objekt einmal pro Jahr durchgeführt (hauptsächlich in den Sommerferien, ggf. Oster-/Herbstferien).
Die Unterhaltsreinigung in den Schulen und Turnhallen, in den Rathäusern Kürten erfolgt von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage).
Die Grundreinigung in den Schulen und Turnhallen findet in den Sommerferien statt.
Die Unterhaltsreinigung im Treppenhaus des Seniorenwohnhauses erfolgt einmal wöchentlich, freitags.
Die Grundreinigung der Rathäuser erfolgt einmal jährlich nach Absprache sukzessive nach Etagen und Räumen.
Die Grundreinigung der Feuerwehrgerätehäuser erfolgt 2 x im Monat.
Die Unterhaltsreinigung der Trauerhallen wird je nach Gebrauch durchgeführt.
Die Unterhaltsreinigung des Bürgerhauses wird je nach Gebrauch durchgeführt, ein entsprechender Belegungsplan liegt jeweils eine Woche vorher aus. Die Reinigung erfolgt ebenfalls nach Absprache mit dem Hausmeister.
Die Vertretungsreinigung des Bauhofs erfolgt nach vorheriger Absprache bei Abwesenheit der gemeindeeigenen Reinigungskraft, vornehmlich wochenweise.
Glas- und Rahmenreinigung diverser Objekte
Gemeinde Kürten diverse 51515 Kürten
Die Glas- und Rahmenreinigung wird in jedem Objekt einmal pro Jahr durchgeführt (hauptsächlich in den Sommerferien, ggf. Oster-/Herbstferien).
Verlängerungsoption um ein Jahr
Unterhalts-, Grund-, Sonderreinigung und Reinigung Kontaktflächen in den Schulen und Turnhallen
Gemeinde Kürten diverse 51515 Kürten
Unterhalts-, Grund-, Sonderreinigung und Reinigung Kontaktflächen in den Schulen und Turnhallen (ca. 13 Objekte an 7 Standorten) im Gemeindegebiet
Unterhaltsreinigung erfolgt montags bis freitags
Grundreinigung einmal jährlich in den Sommerferien
Sonderreinigungen nach Bedarf nach Veranstaltungen
Kontaktflächenreinigung während der COVID19-Pandemie nach Auftrag
Verlängerungsoption um ein Jahr
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung im Rathaus Kürten Neubau und Altbau
Gemeinde Kürten diverse 51515 Kürten
Unterhalts- und Grundreinigung der Rathäuser ( 2 Objekte, 1 Standort) Neu- und Altbau
Unterhaltsreinigung der Rathäuser erfolgt montags bis freitags
Grundreinigung jährlich nach Absprache (Räume nach Verfügbarkeit)
Verlängerungsoption um ein Jahr
Grundreinigung der Feuerwehrgerätehäuser und Unterhaltsreinigung im Treppenhaus des Seniorenwohnhauses Bechen
Gemeinde Kürten diverse 51515 Kürten
Unterhaltsreinigung der Feuerwehrhäuser und eines Seniorenwohnhauses (6 Objekte, 6 Standorte)
Unterhaltsreinigung der Feuerwehrhäuser erfolgt zweimal monatlich
Unterhaltsreinigung des Treppenhauses/Flures des Seniorenwohnhauses erfolgt einmal wöchentlich
Verlängerungsoption um ein Jahr
Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus, in den Trauerhallen sowie Vertretungsreinigung im Bauhof
Gemeinde Kürten diverse 51515 Kürten
Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus, den Trauerhallen und Vertretungsreinigung im Baubetriebshof ( 7 Objekte, 7 Standorte)
Die Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus und den Trauerhallen findet jeweils nach Bedarf statt.
Die Vertretungsreinigung im Baubetriebshof als Urlaubs-, Krankheitsvertretung für die gemeindeeigene Reinigungskraft nach Bedarf
Verlängerungsoption um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen.
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
- Angabe von Subunternehmen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung
- Zertifizierung
- Referenzlisten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 Abs. 1 VgV
- Das in den Schulen eingesetzte Personal darf in keinem persönlichen Verhältnis zur Schule stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten, Raum 42
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation findet über den Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKDRX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland