Bundestadt Bonn - Rückbau des Kurfürstenbades Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.540 Rückbau - TNW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundestadt Bonn - Rückbau des Kurfürstenbades
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt den geordneten Rückbau des Kurfürstenbades/ Hallenbad.
Lage: Kurfürstenbad Bonn Bad-Godesberg, Kurfürstenallee 7a, 53177 Bonn, Gemarkung Bad Godesberg, Flur 18, Flurstück Nr. 159.
Das Hallenbad (Baujahr ca. 1960) hat eine Kubatur von ca. 17.000 m3 umbauter Raum. Es ist vorgesehen das Gebäude rückstandslos, einschl. aller Fundamente, zurück zu bauen. Auf die schadstoffhaltigen verbauten Materialien wird an dieser Stelle bereits hingewiesen. Grundstücksgröße: ca. 7790 m2.
Besonders ist auf die spezielle topographische Lage hinzuweisen. Zur planerischen Umsetzung des Rückbaus bedarf es einer bauzeitlichen Abgrabung von Einschnitthöhen von ca. bis zu 11,00 m mit einer temporären Hangsicherung.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Kurfürstenbad Kurfürstenallee 7 53177 Bonn
1. Planungsleistungen Abbruch/ Rückbau nach AHO Heft 18 - 2014.
2. Planungsleistungen Hangsicherung/ Spezialtiefbau nach § 51 HOAI.
1. Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen im in Euro netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Anzahl der Beschäftigten für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre
3. Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich:
4. MINDESTKRITERIEN:
zu 1.: durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
zu 2.: durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte
zu 3.:
Referenz 1
- Es muss sich um den Abbruch eines Gebäudes handeln,
- zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 10 Jahren (08/2011-07/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- es müssen als Planer Baufeldfreimachung/ Rückbau mindestens die Leistungsstufen genehmigungsfähige Entwurfsplanung, Ausführungsplanung. Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe und die Objektüberwachung AHO (Heft 18) erbracht worden sein,
- die anrechenbaren Kosten (KG 200) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen.
Referenz 2:
- Es muss sich um einen temporären Verbau handeln,
- Die Leistungen müssen in den letzten 10 Jahren (08/2011-07/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- die anrechenbaren Kosten (KG 200) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung (als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter) verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekten/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Vollständiger und in Textform ausgefüllte Bewerberunterlagen bestehend aus:
Ziffer 1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
Ziffer 2. Teilnahmeantrag
Ziffer 3. Interessen und Beteiligungen
Ziffer 4. Erklärungen zu Ausschlussgründen
Ziffer 5. Zusammenarbeit mit Anderen
Ziffer 6. wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahlen und Umsätze der letzten drei Jahre (2018 bis 2020)
Ziffer 7. Unternehmensreferenzen
Ziffer 8. Nachunternehmererklärung
zu Ziffer 6: durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
sonstiges: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden je Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
zu Ziffer 6: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren.
zu Ziffer 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche jeweils den nachgenannten Mindestkriterien entsprechen und im o.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
zu Ziffer 6.: durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte.
zu Ziffer 7.:
Referenz 1
- Es muss sich um den Abbruch eines Gebäudes handeln,
- zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 10 Jahren (08/2011-07/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- es müssen als Planer Baufeldfreimachung/ Rückbau mindestens die Leistungsstufen genehmigungsfähige Entwurfsplanung, Ausführungsplanung. Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe und die Objektüberwachung AHO (Heft 18) erbracht worden sein,
- die anrechenbaren Kosten (KG 200) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen.
Referenz 2:
- Es muss sich um einen temporären Verbau handeln,
- Die Leistungen müssen in den letzten 10 Jahren (08/2011-07/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- die anrechenbaren Kosten (KG 200) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen.
s.o. III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDR46M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.