Freianlagenplanung Grüner Ring Referenznummer der Bekanntmachung: F052/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Grüner Ring
Freianlagenplanung Grüner Ring
Stadt Dortmund 44141 Dortmund
Der "Grüne Ring" umrahmt das gesamte Westfalenhüttengelände. Er dient sowohl der Naherholung als auch den Belangen des Naturschutzes und bildet eine Verbindung zu vorhandenen Grünräumen, wie z.B. dem Hoeschpark. Der Grüne Ring liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne InN 219 und InN 226 und umfasst ca. 35 ha Grünfläche. Durch integrierte Rad- und Wanderwege werden bisher unterbrochene Verbindungen geschlossen. Somit entsteht eine Vernetzung unterschiedlicher Grünräume in all ihren Funktionen mit der Umgebung.
Entlang der Bahnlinie Dortmund - Münster entsteht eine öffentliche Grünfläche zwischen der Borsigstraße und Kirchderne inkl. eines Landschaftsbauwerkes. In dieses werden Böden aus der Flächensanierung der Westfalenhütte eingebaut. Ein begehbarer, begrünter Hügel mit unterschiedlichen Naherholungsmöglichkeiten ist das Ziel der Vorplanung. Südlich und östlich des Landschaftsbauwerkes sollen ein Quartierspark sowie weitere Flächen vielfältige Freizeitnutzungen bieten.
Die Ausgestaltung orientiert sich an dem bestehenden Rahmenplan Westfalenhütte sowie den grundsätzlichen Zielsetzungen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur, der Steigerung der Lebens- und Wohnqualität sowie der Verbesserung des Mikroklimas und des Artenschutzes. Insgesamt erfolgt damit eine naturnahe und nachhaltige Gestaltung der Flächen, die sowohl eine ökologische Wertigkeit aufweist als auch der Naherholung der Bewohner*innen des Stadtbezirks und der Stadt dient. Die ehemaligen Industrieflächen werden ökologisch aufgewertet und es erfolgt eine Schließung von Lücken zwischen vereinzelten Grün- und Erholungszonen innerhalb der Stadt Dortmund.
Im Jahre 2000 wurde die Stahl- und Koksproduktion auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte aufgegeben, verblieben sind die stahlverarbeitenden und stahlveredelnden Betriebe der Thyssenkrupp AG. Die aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb entwickelte Rahmenplanung wurde am 19.06.2008 durch den Rat der Stadt beschlossen. Einvernehmliche Absicht ist es, die Flächen wieder einer neuen Nutzung gemäß der gesamtstädtischen Zielsetzung zuzuführen.
Gleichzeitig wurde die Aufstellung von insgesamt 9 Bebauungsplänen beschlossen. Diese Planungen umfassen die neue Erschließung des Areals, die Entwicklung eines Wohnquartiers mit angegliedertem Versorgungsstandort, Bereiche für Forschung und Entwicklung, Logistikflächen, gewerbliche Nutzungen sowie die Anlage eines "Grünen Rings" um den gesamten ehemaligen Industriekomplex mit Flächen für Freizeit, Erholung, und Artenschutz.
Mit einer Gesamtfläche von 450 ha ist der Bereich der Westfalenhütte der mit Abstand größte zusammenhängende Entwicklungsbereich der Stadt Dortmund. Dementsprechend steht neben der Ansiedlung einer erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen, insbesondere die verkehrliche Entlastung der Nordstadt und die Erweiterung der Grün-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten zwischen Hoeschpark und Fredenbaumpark im Vordergrund. Weiterhin entsteht im Bereich der Stahlwerkstraße ein neues Wohngebiet zur Deckung dringend benötigter Wohnbedarfe in der Nordstadt. Ebenso sind ein neuer Schulstandort sowie eine Kindertageseinrichtung vorgesehen.
Zur Sicherung des Grüns im Stadtteil, ist mit der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes Soziale Stadt Dortmund Nordstadt für die Entwicklung der Grünachse Westfalenhütte eine Antragstellung zur Städtebauförderung vorgesehen. Insgesamt sind 25,6 Mio. EUR für das Gesamtprojekt veranschlagt.
Der Planungsbeginn ist für Ende 2021 vorgesehen. Vorbehaltlich der Zuwendung der Fördermittel ist frühestens im Frühjahr 2025 mit einem Baubeginn zu rechnen.
Die Planung umfasst das Leistungsbild nach HOAI 2021. Die Leistungen werden aktuell in Anlehnung an die HOAI ausgelobt. Für die Planungsleistungen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 und der Leistungsphasen 6-9 erforderlich.
Siehe Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -
Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr.
3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher
von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos
angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD6LU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über
die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über
die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim
betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland