Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren in vier Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Er Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/04/019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren in vier Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Er
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit insgesamt 4 Auftragnehmern (1 Auftragnehmer je Los) über die Durchführung von motormanueller Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren in vier Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft.
Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Buschhoven
Motormanuelle Holzernte, Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus.
Detaillierte Angaben sind der losübergreifenden Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis für Los 1 zu entnehmen
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Buschhoven
Holzbringung sowie Holzernte/-bringung im Kölner Verfahren im Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Detaillierte Angaben sind der losübergreifenden Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis für Los 2 zu entnehmen
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Forstbetriebsbezirk Rodder
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Buschhoven
Motormanuelle Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Rodder.
Detaillierte Angaben sind der losübergreifenden Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis für Los 3 zu entnehmen
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Forstbetriebsbezirk Buschhoven
53125 Bonn Das zuständige Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat seinen Sitz in 53125 Bonn.
Die Leistungserbringung aller Maßnahmen eines Loses erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk des jeweiligen Loses wie folgt:
Los 1: Forstbetriebsbezirk Broichen Steinhaus
Los 2: Forstbetriebsbezirk Siebengebirge
Los 3: Forstbetriebsbezirk Rodder
Los 4: Forstbetriebsbezirk Buschhoven
Motormanuelle Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Buschhoven.
Detaillierte Angaben sind der losübergreifenden Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis für Los 4 zu entnehmen
Diese Rahmenvereinbarung wird bis auf weiteres für die oben angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen vor. Unabhängig davon beträgt die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Für die motormanuelle Holzernte und Holzbringung gilt Folgendes:
Die Angabe der Holzmengen in den Leistungsverzeichnissen / Preisblättern erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Die o.a. Optionsmenge versteht sich als jährliche maximale Menge bzw. falls die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, als maximale Menge innerhalb des entsprechenden Vertragszeitraumes. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der jeweilige Leistungsabruf des AN im Rahmen der Optionsmenge erfolgt in Textform durch den AG (z.B. per E-Mail).
Für die Holzernte und -bringung im Kölner Verfahren gilt Folgendes:
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 20 % zu erhöhen oder zu verringern,
dies begründet seitens des Auftragnehmers (AN) keinen Anspruch auf eine Änderung der vereinbarten Preise.
Sonderfall Kalamität: Der AG behält sich vor die vertraglich vereinbarte Holzmenge im Vertragslaufzeitraum im Falle einer Kalamität einmalig um maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten jährlichen Holzmenge eines vollen Vertragsjahres zu erhöhen. Eine Kalamität im o.g. Sinne ist eine unplanmäßige Holznutzung bzw. eine absehbare Gefahr dieser unplanmäßigen Holznutzung (z.B. im Falle einer Borkenkäferkalamität) infolge höherer Gewalt von mindestens 20 % des jährlichen nachhaltigen Holzeinschlages des entsprechenden Reviers/der entsprechenden Reviere.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Im Übrigen wird auf die AGB Forst NRW verwiesen
Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Preisblatt/Preisblätter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweise zur Eignung gemäß AGB Forst NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Gesamtlaufzeit von max. 4 Jahren wird nicht überschritten.
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.10.2021 - 30.09.2022, mit optionaler, einjähriger Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag: Juli 2022/2023/2024 oder 2025
Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW mehr zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland