Arbeitsmarktdienstleistung: Teilzeitumschulung gewerblich-technisch Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-275/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Teilzeitumschulung gewerblich-technisch
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81, 83 - 87, 111a, 131a, 131b SGB III ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in gewerblich-technischen Berufsfeldern mit dem Förderziel "Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses". Diese sind:
- Fachkraft Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Maurer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Zimmerer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Stuckateur/in
- Ausbaufacharbeiter/in
- Hochbaufacharbeiter/in
- Fachkraft für Metalltechnik - Konstruktionstechnik
- Fachkraft für Metalltechnik -Zerspannungstechnik
- Maler- und Lackierer/in
- Friseur/in
Ziel der Maßnahme ist der Erwerb eines Berufsschulabschlusses in Teilzeit. Durch die intensive Unterstützung und Qualifizierung der Teilnehmenden soll die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erfolgen. Der Berufsabschluss ist durch die Landesbehörde (Kammer, IHK oder HWK) zu belegen.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis des SGB II, die die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81, 83 - 87, 111a, 131a, 131b SGB III ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in gewerblich-technischen Berufsfeldern mit dem Förderziel "Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses". Diese sind:
- Fachkraft Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Maurer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Zimmerer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Stuckateur/in
- Ausbaufacharbeiter/in
- Hochbaufacharbeiter/in
- Fachkraft für Metalltechnik - Konstruktionstechnik
- Fachkraft für Metalltechnik -Zerspannungstechnik
- Maler- und Lackierer/in
- Friseur/in
Ziel der Maßnahme ist der Erwerb eines Berufsschulabschlusses in Teilzeit. Durch die intensive Unterstützung und Qualifizierung der Teilnehmenden soll die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erfolgen. Der Berufsabschluss ist durch die Landesbehörde (Kammer, IHK oder HWK) zu belegen.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis des SGB II, die die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Teilnehmeroption (siehe 4-Teilzeitumschulung_Teil C Vertragsbedingungen § 25).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt.
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen.
Der Bieter muss umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweisen. Der Nachweis ist erbracht, wenn die ausgeschriebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D6L0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.