Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen
Für viele Städte und Gemeinden sind die wohnungspolitischen Herausforderungen weiterhin groß. Dies gilt vor allem für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Groß- und Universitätsstädte, die durch eine anhaltende Dynamik und Engpässe im bezahlbaren Wohnungsmarktsegment geprägt sind. Insbesondere in den stark nachgefragten innerstädtischen, häufig gemischt genutzten Quartieren sind die Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch in Zukunft ist zu erwarten, dass die Dynamik auf angespannten Wohnungsmärkten weiter anhält. Hinzu kommt, dass insbesondere in den Großstädten der Tourismus und die Nachfrage nach Ferienwohnungen stark zugenommen haben. Dies führt vielfach zu einer Verknappung des Angebots durch die Nutzung von Wohnraum für anderweitige Zwecke, bspw. die touristische Nutzung.
Die vielfach befürchteten und negativ bewerteten Folgen dieser Entwicklungen sind Umnutzungen sowie Aufwertungen von Immobilien und Quartieren mit einer damit verbundenen Verdrängung der alteingesessenen Bewohnerschaft aus vielfältigen Gründen sowie eine weitere Verknappung des Wohnraumangebotes.
Zur Bewältigung dieser wohnungspolitischen Herausforderungen werden in einigen Kommunen nach längerer Zeit wieder vermehrt wohnungspolitische und städtebauliche Instrumente angewandt, die vor allem die Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum und die Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem bezahlbarem Wohnraum für alle Bedarfsgruppen sowie den Erhalt der ansässigen Wohnbevölkerung zum Ziel haben. Diese Instrumente sind unterschiedlichen Rechtsgebieten und föderalen Ebenen zuzuordnen und entfalten ihre Wirkung (teilweise) im Zusammenspiel von Rechtsgrundlagen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der entsprechenden Anwendungspraxis bei Ländern und Kommunen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen vor allem bundesrechtlich und landesrechtlich verankerte Instrumente untersucht werden, die von den Kommunen angewendet werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (ggf. auch in Verbindung mit den Erhaltungszielen Nr. 1 oder 3)
- Rechtsverordnungen zur Umwandlungsgenehmigung in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- Rechtsverordnungen und kommunale Satzungen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BauGB in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB
- Die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB
Im Rahmen der Studie sollen die folgenden fünf inhaltlichen Bausteine bearbeitet werden:
- Analyse der wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumente zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Darstellung von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Gesetzen sowie Rechtsverordnungen und kommunalen Satzungen zur Implementation von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Analyse der Verbreitung der Anwendung von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum bei Ländern und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
- Untersuchung der Anwendung von Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum auf kommunaler Ebene sowie deren Wirksamkeit in unterschiedlichen Maßstabsebenen
- Im Rahmen des optionalen Bausteins: Abschätzung geeigneter städtebaulicher Instrumente, inwieweit gebietsprägendes Handwerk; Kleingewerbe, -prägender Einzelhandel im Bestand vor Verdrängung geschützt werden kann.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.