Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 - Workshop-Konzept Referenznummer der Bekanntmachung: P 475
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 - Workshop-Konzept
Der Prüfberichtsguide ist an das neue Workshopkonzept des BSI-Zertifizierungsschemas sowie an die vor der Veröffentlichung stehende neue CC-Version anzupassen. Dabei ist darauf zu achten, dass unnötige Aufwände für die Beteiligten am Zertifizierungsverfahren vermieden und somit Kosteneinsparungen und kürzere Verfahrenszeiten eine verlässlichere Planung ermöglicht werden. Wo die CC eine pragmatische und flexible Handhabung der Anforderungen an die Evaluierung und Dokumentation erlauben, sind entsprechende Hinweise in den Prüfberichtsguide aufzunehmen. Das Workshopkonzept sieht vor, dass in den Prüfberichten die Evaluierung kurz zusammenfassend auf Evaluator-Action-Element zu dokumentieren ist. In Workshops erläutert die Prüfstelle die Evaluierung und beantwortet Fragen der Zertifizierungsstelle. Die Präsentationsvorlagen der Prüfstelle müssen Fragestellungen beinhalten, bei deren Beantwortung alle relevanten WorkUnits aus der CEM als angemessen bearbeitet angesehen werden können.
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 475: Aktualisierung und Optimierung von Prüfberichtsguide und Herstellerguide (Prüfberichtsguide) Teilprojekt 1 - Workshop-Konzept
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.