Erweiterungsbau und Bestandsgebäude Schule Hansaallee
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau und Bestandsgebäude Schule Hansaallee
Es wird beabsichtigt an dem Standort Hansaallee 90 einen Erweiterungsbau an ein Bestandsgymansium zu errichten.
Der Erweiterungsneubau umfasst 3900 m² BGF schulische Flächen.
Es handelt sich um ein 3- 4- geschossiges Gebäude mit Flachdach.
Der Erweiterungsbau bindet an zwei Stellen über alle Etagen in das Bestandsgebäude
ein.
Parallel zu dem Neubau werden im Bestand, 8740 m²BGF, in einigen Bereichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochbau und technischen Gewerke stattfinden.
Alle geplanten Baumaßnahmen finden während des laufenden Schulbetrieb und in den Ferienzeiten statt.
Die Arbeiten umfassen unter anderem:
- Gerüstarbeiten
- Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- Tiefbauarbeiten
- Gründung
- Rohbauarbeiten
- Klinkerarbeiten
- Natur- und Betonwerksteinarbeiten
- Stahlbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Estricharbeiten
- Tischlerarbeiten
- Parkett- und Holzpflasterarbeiten
- Metallbauarbeiten
- Gipskartonarbeiten
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- Wärmedämmarbeiten
- Sanitärtechnische Arbeiten
- Heizungstechnische Arbeiten
- Lüftungstechnische Arbeiten
- Gebäudeautomationsarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Niederspannungsanlagen
- Leuchten und Lampen
- Kommunikationsnetze
- Gerfahrenmeldeanlagen
- Förderanlagen
- Blitzschutz-/Erdungsanlagen
Düsseldorf
Es wird beabsichtigt an dem Standort Hansaallee 90 einen Erweiterungsbau an ein Bestandsgymansium zu errichten.
Der Erweiterungsneubau umfasst 3900 m² BGF schulische Flächen.
Es handelt sich um ein 3- 4- geschossiges Gebäude mit Flachdach.
Der Erweiterungsbau bindet an zwei Stellen über alle Etagen in das Bestandsgebäude
ein.
Parallel zu dem Neubau werden im Bestand, 8740 m²BGF, in einigen Bereichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hochbau und technischen Gewerke stattfinden.
Alle geplanten Baumaßnahmen finden während des laufenden Schulbetrieb und in den Ferienzeiten statt.
Die Arbeiten umfassen unter anderem:
- Gerüstarbeiten
- Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- Tiefbauarbeiten
- Gründung
- Rohbauarbeiten
- Klinkerarbeiten
- Natur- und Betonwerksteinarbeiten
- Stahlbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Estricharbeiten
- Tischlerarbeiten
- Parkett- und Holzpflasterarbeiten
- Metallbauarbeiten
- Gipskartonarbeiten
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- Wärmedämmarbeiten
- Sanitärtechnische Arbeiten
- Heizungstechnische Arbeiten
- Lüftungstechnische Arbeiten
- Gebäudeautomationsarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Niederspannungsanlagen
- Leuchten und Lampen
- Kommunikationsnetze
- Gerfahrenmeldeanlagen
- Förderanlagen
- Blitzschutz-/Erdungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.