Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E-233.03/E/200/60/132-7561/03/05
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-rhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6
Nassbaggerarbeiten und Verbringung des Materials:
- Geschiebefang erstellen und unterhalten=170.000m³
- Sohlautausch= 310.000m³
-Ausgleichsbaggerung= 11.000m³
Sohlsicherungsarbeiten Lieferung und Einbau:
-Kolkverbau=87.000t CP45/125
-Sohlaustausch=500.000t Wasserbausteingemisch 0-150mm
-Kiesabstreuung= 108.500t Rheinkies
Rhein-km 757,7 bis 763,6
siehe unter II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanzielle, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) benennen.
Der vorläufige Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung oder der EEE" erbracht werden.
Das Formblatt 133b-B/333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die Aufzählung der erforderlichen Nachweise zur Eignung und wird auf der e-VErgabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html) bei der Bekanntmachung über den Button "Ausschreibungsunterlagen einsehen" bereit gestellt.
Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist größer als 25.000.000€
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanzielle, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) benennen.
Der vorläufige Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung oder der EEE" erbracht werden.
Das Formblatt 133b-B/333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die Aufzählung der erforderlichen Nachweise zur Eignung und wird auf der e-VErgabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.htm) bei der Bekanntmachung über den Button "Ausschreibungsunterlagen einsehen" bereit gestellt.
- Die Anzahl der jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt mindestens 20
- Nachweis über die Durchführung von mindestens einer Baumaßnahme in den letzten 5 Kalenderjahren mit Lieferung und Einbau von insgesamt mindestens 50.000t Wasserbausteinen als Sohlensicherung sowie mindestens einer Nassbaggerung von insgesamt 5.000m³ am freifließenden Gewässer. Der Materieleinbau und auch die Nassbaggerung müssen gezielt innerhalb von vorgegebenen Toleranzen an einem freifließenden und mit Binnenschiffen befahrbaren Gewässer erfolgt sein.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.