Sanierung der Schloss- und Wehrmauern, 5. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 087_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Schloss- und Wehrmauern, 5. BA
Sanierung eines Abschnitts des denkmalgeschützten Natursteinmauerwerks der Schloss- und Wehrmauern der Universitätsstadt Siegen durch Neuverfugung und partiellen Steinaustausch.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Rund um den Siegberg“. Zentrale Bausteine des vom Bund und Land mit Städtebauförderungsmitteln unterstützten Projektes sind die umfassende Sanierung der Stadt- und Schlossmauer, die energetische Instandsetzung öffentlicher Gebäude und die Neugestaltung wichtiger Grün- und Freiflächen.
57072 Siegen
Mauerabschnitte im Bereich Oberes Schloss Siegen A 1 bis A 7', A 31 bis A 31'
ca. 1.475 m2 Standgerüst
ca. 252 t Steinliferung Grauwacke
ca. 165 t Mörtellieferung
ca. 1.546 m2 Mauerfläche ent- und verfugen
ca. 17.250 l Injektion des Mauerwerks
ca. 25 Stck. Erdnägel bis 10 m Länge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Schloss- und Wehrmauern, 5. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ober-Flörsheim
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]