Tandem - Massensprektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0096-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tandem - Massensprektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung)
Tandem-Massenspektrometrie für die quantitative Analyse von Arzneimitteln und deren Metabolite in menschlichen Proben sowie die biokatalytische Bestimmung des Arzneistoffmetabolismus in unterschiedlichen Zellsystemen oder Enzympräperationen.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Tandem-Massenspektrometrie für die quantitative Analyse von Arzneimitteln und deren Metabolite in menschlichen Proben sowie die biokatalytische Bestimmung des Arzneistoffmetabolismus in unterschiedlichen Zellsystemen oder Enzympräperationen. Dafür ist die Analyse mittels hochsensitiver LC-MS/MS Techniken unabdingbar, die hochempfindliche und zugleich quantitativ korrekte Analysen (100 fmol, in manchen Fällen sogar darunter) ermöglichen.
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft ein hochauflösendes Tandem-Massenspektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung), mit den quantitativen Messungen niedermolekularer Substanzen und deren Metabolite vorgenommen werden können.
Das Gerät soll wie vorstehend genannt für die Analyse von niedermolekularen Substanzen (Molekulargewichte unter 2000 Dalton bzw. bei Peptiden m/z-Werte unter 2000) verwendet werden. Es sollen Konzentrationen von Medikamenten, deren Metaboliten sowie von endogenen Substanzen und Nahrungsbestandteilen in menschlichen Körperflüssigkeiten (Blut, Blutplasma, Urin etc.) und Biokatalysen untersucht werden. Die für uns relevanten Konzentrationen der Analyten in diesen Flüssigkeiten liegt typischerweise zwischen 5 bis 200 pg/mL. Es sollen ferner Konzentrationen von Medikamenten, deren Metaboliten sowie von weiteren endogenen und exogenen Substanzen in Experimenten mit biochemischen und zellbiologischen in vitro Systemen untersucht werden. Hier ist limitierend, dass in der Regel nur wenige Millionen, oft sogar nur wenige 100.000 Zellen für die einzelne Inkubation zur Verfügung stehen. Bei einem durchschnittlichen Volumen von 0,1 MüL/100.000 Zellen und unter Berücksichtigung, dass relevante intrazelluläre Konzentrationen zwischen 1 und 1000 ng/mL liegen, brauchen wir im optimalen Falle eine Empfindlichkeit bei Injektion on column von etwa 100 fg (da für die Analyse der intrazellulären Konzentration nur Volumina zwischen 0,1 und 1 MüL zur Verfügung stehen). Darüber hinaus soll experimentell eine quantitative Bestimmung im Bereich von Pikogramm eines Analyten je 1 ml Matrix mit einem Variationskoeffizient wesentlich kleiner als 15 % vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AB Sciex Germany GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstaddt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDKH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de