81273954-Durchführung von Intensivkursen der deutschen Sprache sowie A2 und B1- Prüfungen für tunesische Pflegekräfte im Rahmen des Projekts Triple Win in Tunesien Referenznummer der Bekanntmachung: 81273954
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81273954-Durchführung von Intensivkursen der deutschen Sprache sowie A2 und B1- Prüfungen für tunesische Pflegekräfte im Rahmen des Projekts Triple Win in Tunesien
Das Projekt Triple Win verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Interessen Deutschlands, der Herkunftsländer Philippinen, Bosnien-Herzegowina sowie Tunesien und der Fachkräfte in Ausgleich zu bringen. Die Gewinnung und Vermittlung der Pflegekräfte durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen vor Ort sowie die die vorbereitenden und flankierenden Maßnahmen der GIZ GmbH zielen dabei langfristig darauf ab, eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu etablieren.
Die sprachliche Einstufung, Durchführung der Sprachkurse und Prüfungen im Rahmen des Projekts Triple Win in Tunesien sollen dazu führen, dass Pflegekräfte das Niveau B1 der deutschen Sprache erlernen und durch das B1-Zertifikat zu belegen, welches die Einreisevoraussetzung vor Beginn der Arbeitsaufnahme in Deutschland darstellt.
00000 Tunesien
Das Projekt Triple Win zielt darauf ab ein partnerschaftliches Mobilitätsmanagement durch transparent und standardisiert koordinierte Vermittlungsprozesse zu etablieren, Integrationsprozesse von ausländischen Pflegekräften durch fachliche und sprachliche Prüfung/Vorbereitung und bedarfsorientierte Begleitung aber auch die entwicklungspolitischen Unbedenklichkeit (WHO Kodex) und Maximierung der positiven Effekte für die Herkunftsländer der Fachkräfte durch flankierende Maßnahmen abzusichern, um so langfristig eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu erproben.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt auf der Organisation und Durchführung der Sprachausbildung der projektteilnehmenden Pflegekräfte in Tunesien bis zum Niveau B1 der deutschen Sprache und dies durch das Erlangen des B1-Zertifikats zu belegen.
Der Umsetzungserfolg dieser Maßnahmen bemisst sich an der Zahl der erfolgreichen sprachlichen Qualifizierung tunesischer Pflegefachkräfte. Dazu umfasst dieser Auftrag u.a. folgende inhaltlichen Kernelemente:
- Kapazitäten zur Durchführung von Intensivsprachkursen bis Niveau B1 der deutschen Sprache für Projektteilnehmer an mindestens einem Ort in Tunesien in Präsenz- und Onlineformaten durch geeignetes Fachpersonal
- Durchführung von Zertifikat B1-Prüfungen entsprechend der vier Zertifikate, die durch die Deutsche Botschaft vorgegeben sind
- Qualitätsmerkmale - insbesondere Berufsbezogenes Lernen im Bereich Pflege und Vorbereitung der Teilnehmer auf eine Wiederholungsprüfung bzw. Aufrechterhaltung des Sprachniveaus bis zur Ausreise nach Deutschland
- Kontinuierlicher Beitrag zum Wirkungsorientierten Monitoring des Projekts durch Monatliche Berichterstattung über das Sprachniveau der Teilnehmer*innen sowie zeitnahe Rückmeldung der Prüfungsergebnisse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 8 Personen
III.1.2
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte (davon 2 Sprachvermittlung Deutsch für Pflegekräfte und 2 Sprachvermittlung Deutsch für Fachkräfte) und mindestens 2 Referenzprojekte in Tunesien in den letzten 3 Jahren.
III.1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFVS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.