Veranstaltungs- und Sicherheitsdienstleistungen zum Jahreswechsel im öffentlichen Raum, Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0028-1000-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungs- und Sicherheitsdienstleistungen zum Jahreswechsel im öffentlichen Raum, Stadt Köln
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beabsichtigt, für den Jahreswechsel 2021/2022 die konzeptionelle Planung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesterfeierlichkeiten im öffentlichen Raum im Wettbewerb neu zu vergeben.
Aufgrund der Erfahrungen der Silvesterfeierlichkeiten 2015/2016 in unmittelbarer Domumgebung nimmt die Stadt Köln seitdem unter anderem zu Silvester die Aufgabe eines erhöhten Risikomanagements wahr.
Sicherheitsdienstleistungen für den Jahreswechsel in unmittelbarer Domumgebung Köln
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beabsichtigt, für den Jahreswechsel 2021/2022 die konzeptionelle Planung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesterfeierlichkeiten im öffentlichen Raum im Wettbewerb neu zu vergeben.
Aufgrund der Erfahrungen der Silvesterfeierlichkeiten 2015/2016 in unmittelbarer Domumgebung nimmt die Stadt Köln seitdem unter anderem zu Silvester die Aufgabe eines erhöhten Risikomanagements wahr.
Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich ab der ersten Auftragsvergabe bis zum 31.03.2022. Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr - insgesamt bis zu dreimal -, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens zum 31.03. eines jeden Folgejahres (also 2022, 2023 sowie 2024) schriftlich gekündigt hat. In diesen Fällen gilt eine Vertragslaufzeit jeweils vom 01.04. eines Jahres (erstmals 01.04.2022) bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Qualifikation der geprüften Meisterin/des geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik entsprechend dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) oder vergleichbar (Nachweis der Qualifikation, zum Beispiel durch Kopie des Meisterbriefs)
- Vorlage der Gewerbeerlaubnis in Kopie nach § 34 a Abs. 1 (Gewerbeordnung) GewO für den jeweiligen Sicherheitsdienstleister
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister in Bezug auf Sicherheitsdienstleistungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen berechtigt ist. Sollten im Handelsregister entsprechende Hinweise nicht eingetragen sein, so muss der Bieter zusätzliche Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten, Behörden et cetera beibringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.
- Eigenerklärung, dass der Bieter zum Auftragsbeginn über eine Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage mit folgenden Deckungen verfügt:
für Personenschäden und Dachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über die Umsätze zu den oben genannten Großveranstaltungen je Jahr bezogen auf die Jahre, in denen die Tätigkeit als Veranstalter*in oder (stellvertretende*r) Veranstaltungsleiter*in stattgefunden hat. Die Erklärungen sind für jedes Jahr beizubringen. Gegebenenfalls sind auf besonderes Verlangen hierzu die Gewinn- und Verlustrechnungen (Bilanz) der jeweiligen Jahre vorzulegen
- Eigenerklärung, dass der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern verfügt
Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept folgende Angaben zu machen.
1. Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Angabe des Leistungszeitraumes
- 3. Angabe des Rechnungswertes/Auftragswertes zum vorgenannten Leistungszeitraum
- 4. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seit März 2017 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich Veranstalter*in oder (stellvertretende*r) Veranstaltungsleiter*in für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern gewesen ist.
Erklärung Referenzzeitraum
Die Vorgabe des § 46 Absatz 3 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) besagt, dass Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangt werden dürfen. Aufgrund der seit März 2020 bestehende Pandemie und den damit verbundenen Ausfall von Großveranstaltungen, wurde der oben genannten Referenzzeitraum von 3 Jahren entsprechend erweitert.
Nachweis durch konkrete Nennung der Veranstaltungen. Es sind zu jeder Veranstaltung folgende Angaben zu machen:
- - 1. Wenn Bieter Veranstaltungsleiter war, dann Name und Adresse des Drittveranstalters sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- - 2. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- - 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Nachweis eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 77200 für Sicherheitsdienstleistungen. Sofern der Bieter nicht nach dieser Norm zertifiziert ist, muss er den schriftlichen Nachweis gegebenenfalls durch ein Fremdgutachten erbringen, dass er den Anforderungen dieser Norm entspricht. Geeignete Nachweise in deutscher Sprache sind dann vom Bieter auf eigene Kosten beizubringen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter über Kenntnisse der bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren von Versammlungsstätten nach BauO NW in Verbindung mit Teil 1 der SBauVO NW oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern sowie die Abgrenzung zu baurechtlich nicht-genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über sehr gute Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Standardprogramme (Word, Excel und Powerpoint) beziehungsweise kompatible Programme sowie des zur graphischen Planung einer Großveranstaltung notwendigen EDV-Programms CAD oder vergleichbarer Zeichenprogramme, die zur Erstellung von graphischen Planungsunterlagen und Präsentationen geeignet sind. Die von dem Bieter genutzten Programme sind in der Eigenerklärung aufzulisten.
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über gute Ortskenntnisse der Kölner Innenstadt verfügen
- Aufgabe von Leitungskräften können unter den Voraussetzungen der Anlage 1 "Information" gebündelt werden. Wenn der Bieter hiervon Gebrauch machen sollte, hat er die beigefügte Anlage 8 auszufüllen und beizufügen.
- Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 (Gewerbeordnung) GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist.
- Alle qualifizierten Ordnungskräfte des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde (zum Beispiel Stadt Köln) erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
- Elektronische Zurverfügungstellung von Personallisten, getrennt nach Auftragnehmer*in und allen seinen Nachunternehmer*innen bis mindestens 30.11 eines jeden Jahres oder den letzten davorliegenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Die Vorlage (Vordruck aus Anlage 9) der Auftraggeberin ist zu verwenden. Die entsprechende Datei wird nach Zuschlag in digitaler Form nachgereicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Kopien aller Wächtergenehmigungen und gegebenenfalls aller Aufenthaltstitel einzusehen.
- Grundlage für die Übermittlung der Daten ist eine Zustimmung jeder einzelnen Kraft die entsprechend dem Vordruck in Anlage 10 zu dokumentieren und bei dem*der Auftragnehmer*in zu verwahren ist. Der Vordruck muss bei erneutem Einsatz im selben Kalenderjahr nur einmal ausgefüllt und unterschrieben werden, soweit die Zustimmung nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die oben genannten Zustimmungen anzufordern oder einzusehen
- Darüber hinaus hat jedes Unternehmen eine Garantieerklärung (Anlage 11 ) gegenüber der Stadt Köln darüber abzugeben, dass alle in der Liste aufgeführten Personen ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
- Detaillierte Kalkulation (Aufschlüsselung) der angebotenen Stundenverrechnungssätze (siehe auch Anlage 1 "Information über die zu vergebende Leistung"" Punkt 4.2 "Eigenes Personal- auch bei Beteiligung eines Nachunternehmers")
Nachweise Feuerwerker (vgl. Anlage 7)
- Erlaubnis nach § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), inklusive Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
- behördlicher Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), inklusive Umgang, Verkehr und Verbringen von Großfeuerwerk
- Nachweis, dass der Bieter eine ausreichende Lagerfläche für das abzutransportierende Feuerwerk (Klasse 4) zur Verfügung hat
- Gültiger Gefahrgutführerschein gem. den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) inklusive Gefahrgutklasse 1
- Eigenerklärung, dass die Unterweisung der Beteiligten gemäß Punkt 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) erfolgt
- Ausführliches Planungskonzept, aus dem die Steuerung und die Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Themenbereiche darstellt:
- a)Umfang und Struktur der eigenen Einsatzleitung
- b)Bildung von räumlich abgegrenzten Einsatzabschnitten für die von dem Bieter zu leistenden Gewerke auf Grundlage der aus der Anlage 1 Information beschriebenen Ausgangssituation ersichtlichen Umfangs
- c)Detaillierte Definition der Zuständigkeiten des Bieters, aller Sub-Unternehmerinnen und Sub-Unternehmer sowie der von dortiger Seite tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eigenerklärung, dass der Bieter zum Auftragsbeginn über eine Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage mit folgenden Deckungen verfügt:
für Personenschäden und Dachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Nachweis Haftpflichtversicherung bzw. Deckungszusage mit den folgenden Deckungen:
für Personenschäden und Dachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEW2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU