Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen - IT Diensleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverksuen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB40/Berufsschulzweckverband.php
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverksuen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB40/Berufsschulzweckverband.php
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen - IT Diensleistungen
Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen - IT Diensleistungen
Leverkusen
Das Berufskolleg Opladen ist das Berufskolleg des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen. Vollzeit- und Teilzeitunterricht wird in den vier Fachbereichen Ausbildungsvorbereitung, Gesundheit und Soziales, Technik und Wirtschaft angeboten. Für die ungefähr 2.100 Schülerinnen und Schüler setzen sich 130 Lehrerinnen und Lehrer sowie Referendarinnen und Referendare, Sekretärinnen, Hausmeister und Reinigungsfachkräfte ein. Für die Bedarfe der IT-Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Betriebes und seiner Verwaltung werden die Anforderungen in diesem vorliegenden Lastenheft beschrieben.
3 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB – Formular 521 EU: Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Hat ein Bewerber/Bieter mit dem Teilnahmeantrag für bestimmte Leistungsteile noch keinen Namen für einen Unterauftragnehmer eingetragen, hat der Bieter spätestens mit Einreichung eines endgültigen Angebots ein vollständig ausgefülltes Formular 521 EU für jeden dann konkret zu benennenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die Formulare 521 EU können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag und/oder den Angeboten von im Formular 532 EU bereits benannten Unterauftragnehmern eingereicht werden.
2. Eigenerklärung Eignung
3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
zu Eignungskriterium 3: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert.
4. Referenz
zu Eignungskriterium 4: Einreichung von wenigstens einer geeigneten Referenz über IT-Dienstleistungen der in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 durchgeführt wurde.
Mindestanforderungen:
— Die Referenz muss vom Referenzgeber vollständig ausgefüllt sein
— Leistungszeitraum von mindestens 1 Jahr
— Die IT-Dienstleistungen müssen wenigstens für 75 (End-)Anwender erfolgt sein
— Das Projektvolumen muss mind. 75.000 €/netto p. a. betragen
— Bei der dargelegten Skala darf keine Angabe unter 50% sein. Bei auch nur einer Angabe unter 50% wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.