FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen- Erhebung 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 82.0767/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen- Erhebung 2021
FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen - Erhebung 2021
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie ABS oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden. Fahrzeugsicherheitssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der zunehmenden Fahrzeugautomatisierung.
Es ist verstärkt notwendig, gesicherte Informationen über die Anzahl und Art der verwendeten Fahrzeugsicherheitssysteme zu erheben. Für vielfältige Forschungsfragen - wie beispielsweise eine erste Abschätzung des Sicherheitspotenzials - ist die Kenntnis über die Verbreitung der Systeme erforderlich. Insbesondere neu eingeführte Systeme werden zunächst i.d.R. optional angeboten, so dass eine Schätzung der Marktdurchdringung anhand vorliegender Bestandsdaten zu keinem verwertbaren Ergebnis führt und eine Befragung nötig macht. Bei der alternativen Nutzung von bestehenden Datenbanken sind außerdem Aussagen über soziodemografische Merkmale der Fahrer und damit die Entwicklung entsprechender Kenntnisse personenbezogener sicherheitsrelevanter Merkmale nicht möglich.
Schwerpunktmäßiges Ziel des Forschungsvorhabens ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen.
Das Forschungsvorhaben soll der ganzheitlichen Erhebung der Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen dienen. Durch die angestrebte langfristige Etablierung der Erhebung sollen wissenschaftlich fundierte Maßnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglicht werden. Zudem fließen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag vorlegt.
Die Erhebung soll unter Verwendung der erarbeiteten Methodik fortgeführt werden. Neben der Fortschreibung der Zeitreihe der Marktdurchdringung der Systeme sollen wieder auch soziodemografische Aspekte betrachtet werden. Die im Rahmen des Forschungsvorhabens zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen- Erhebung 2021
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.