Verkehrsprognose 2040 Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2040 (geändert von 2035 auf 2040) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/WS10

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsprognose 2040 Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2040 (geändert von 2035 auf 2040)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/WS10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die nachfolgenden Angaben sind der Auftrags- BKM des Verfahrens vom14.08.2021 entnommen und nur in den Jahreszahlen angepasst:

Der Tiel der Vergabe wurde von Verkehrsprognose 2035 in Verkehrsprognose 2040 umbenannt:

Die Verkehrsprognose 2040 besteht aus. Teilprognosen, die untereinander eng verzahnt sind:

Teil 1: Bevölkerungsprognose 2040

Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040

Teil 3: Straßenverkehrsprognose 2040

Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2040

Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2040

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Binnenschifffahrtsprognose 2040“ (= Teil 5 der Verkehrsprognose 2040).

Die „Binnenschifffahrtsprognose 2040“ bezieht sich sowohl auf die Binnenschiffsverkehre (Güter- und Personenverkehr) und die Seeverkehre (seewärtige Güterverkehrs- und Personenverkehrsströme von und zu den deutschen Seehäfen einschließlich Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.

Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die nachfolgenden Angaben sind derAuftrags-BKM des Verfahrens vom14.08.2021 entnommen und nur in den Jahreszahlen angepasst:

Die Binnenschifffahrtsprognose 2040 umfasst inhaltlich folgende Themenbereiche die der AN zu bearbeiten hat:

Netzaufbereitung für das Analysejahr 2019 und Prognosehorizont 2040 für Güter- und Personenverkehr,

Datenaufbereitung für die Modellierung des Analysejahrs 2019 für den Personenverkehr

Modellierung des Analysejahr 2019 für Güter- und Personenverkehr,

Verkehrsnachfrageberechnung des Güter- und Personenverkehrs auf Bundeswasserstraßen für den Prognosehorizont 2040 (Umlegung)

Vergleich der Verkehrsprognose 2040 mit den Umlegungen der Verkehrsprognose 2030 auf die Strecken des Bundeswasserstraßennetzes (nur Güterverkehr),

Durchführung und Nachweis der Qualitätssicherung,

Abstimmungen mit den AN der anderen Teile der Verkehrsprognose 2040

Dokumentation der Ergebnisse

weiterverarbeitungsfähige Ergebnistabellen,

kartografische (GIS-fähige) Karten,

Schlussbericht,

Methodenbericht.

Weiter ist der AN der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040 (= Teil 2 der Verkehrsprognose 2040) bei der Erarbeitung seiner Teilprognosen zu unterstützen.

Die in der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040 erarbeiteten Verkehrsverflechtungsmatrizen sollen als Basis für die Bedarfsplanüberprüfung auf das Bundeswasserstraßennetz umgelegt werden.

Dazu ist das Netzmodell Wasserstraße für das Analysejahr 2019 und für den Prognosehorizont 2040 aufzubereiten. Im „Analysenetz 2019“ sind alle wasserstraßenseitigen Infrastrukturen zu berücksichtigen, die im Jahr 2019 in Betrieb waren. Im „Prognosenetz 2040“ sind alle wasserseitigen Infrastrukturen zu berücksichtigen, die 2019 in Betrieb waren zuzüglich aller Infrastrukturmaßnahmen, die im Bedarfsplan Wasserstraße im vordringlichen Bedarf bzw. als laufende und neu zugeordnete Maßnahmen eingeordnet sind.

Die Umlegung ist differenziert nach Güterverkehr und nach Personenverkehr vorzunehmen. Für den Personenverkehr wird die Differenzierung vom AG noch vorgegeben. Die Umlegungsrechnung ist für das Basisjahr 2019 und für das Prognosejahr 2040 durchzuführen. Dabei sind die unterschiedlichen Streckenmerkmale für das Analyse- und das Prognosenetz zugrunde zu legen. Rückkopplungen etwaiger Abweichungen von den Ergebnissen der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose sind vorzunehmen. Die Arbeiten sind daher in enger Kooperation mit dem AG und dem AN der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040 (Teil 2 der Verkehrsprognose 2040) abzusprechen sowie zu dokumentieren.

Des Weiteren sind Abstimmungen/ Präsentationen mit dem AG und zusätzliche Präsentationen der Ergebnisse für Dritte am Dienstsitz des BMVI in Bonn oder Berlin vorgesehen.

Für das FE-Vorhaben stehen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 519.700. EUR (netto) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) (geschätzter Auftragswert) zur Verfügung.

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise/Methodik / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Zeit- und Arbeitsplan/Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die nachfolgenden Angaben sind derAuftrags- BKM des Verfahrens vom14.08.2021 entnommen und weiterhin gültig:

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 14 des Vertrages:

(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 8 dieses Vertrages.

b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 9 Abs. finden diese Regelungen keine Anwendung.

e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Das Vergabeverfahren „Verkehrsprognose 2035 Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035“ wurde am 14.08.2020 als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV mit der Auftragsbekanntmachung 2020/S 157-382664 auf der E-Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht.

Auf Grund eines technischen Problems mit der E-Vergabeplattform ist eine Kommunikation und der Austausch von Dokumenten über das dort bisher angelegte Verfahren leider nicht mehr möglich.

Die bisher über die E Vergabeplattform übermittelten Dokumente liegen der Vergabestelle vollständig vor, können aber auf der E Vergabeplattform nicht mehr dargestellt und genutzt werden.

Um eine vergaberechtskonforme Weiterführung des Verfahrens zu ermöglichen, muss aus den vorgenannten Gründen auf der E Vergabeplattform ein neues Verfahren angelegt werden. Es dient allein der technischen Abbildung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens.

Dieses „neue“ Verfahren wird als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ auf der E Vergabeplattform angelegt und mit diesem das ursprüngliche Verfahren fortgeführt.

Es werden alle geeigneten Bieter des Ursprungsverfahrens in das technisch neu angelegte Verfahren einbezogen. Die Informationen aus der o.g. Auftragsbekanntmachung vom 14.08.2020 behalten, ebenso wie alle im Ausgangsverfahren bereitgestellten oder übermittelten Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Dokumente weiterhin ihre Gültigkeit.

Mit dieser Verfahrensweise kann auch weiterhin eine vertrauliche, geschützte und vergaberechtskonforme Kommunikation sichergestellt werden.

Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Bekanntmachung des vergebenen Auftrages erfolgen, die sich auf die ursprüngliche Auftragsbekanntmachung bezieht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023/WS10
Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsprognose 2040 Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2040 (geändert von 2035 auf 2040)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren „Verkehrsprognose 2035 Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035“ wurde am 14.08.2020 als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV mit der Auftragsbekanntmachung 2020/S 157 382664 auf der E Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht.

Auf Grund eines technischen Problems mit der E Vergabeplattform ist eine Kommunikation und der Austausch von Dokumenten über das dort bisher angelegte Verfahren leider nicht mehr möglich.

Die bisher über die E Vergabeplattform übermittelten Dokumente liegen der Vergabestelle vollständig vor, können aber auf der E Vergabeplattform nicht mehr dargestellt und genutzt werden.

Um eine vergaberechtskonforme Weiterführung des Verfahrens zu ermöglichen, muss aus den vorgenannten Gründen auf der E Vergabeplattform ein neues Verfahren angelegt werden.

Dieses „neue“ Verfahren wird als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ auf der E Vergabeplattform angelegt und mit diesem das ursprüngliche Verfahren fortgeführt. Es dient allein der technischen Abbildung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens.

Es werden alle geeigneten Bieter des Ursprungsverfahrens in das technisch neu angelegte Verfahren einbezogen. Die Informationen aus der o.g. Auftragsbekanntmachung vom 14.08.2020 behalten, ebenso wie alle im Ausgangsverfahren bereitgestellten oder übermittelten Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Dokumente weiterhin ihre Gültigkeit.

Mit dieser Verfahrensweise kann auch weiterhin eine vertrauliche, geschützte und vergaberechtskonforme Kommunikation sichergestellt werden.

Für alle Teilnehmer am Verfahren, hat dieses Vorgehen keine weiteren vergaberechtlichen Konsequenzen.

Die vom System erzeugte „Angebotsaufforderung“ enthält den Text aus der o.g. Auftragsbekanntmachung, ergänzt um die Änderung der Jahresbezüge der Prognose und der aktuellen Fristen. Auf den Text der o.g. Auftragsbekanntmachung wurde jeweils verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2021

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