Clustermanagement für die Weiterentwicklung des Clusters NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW (NMWP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Clustermanagement für die Weiterentwicklung des Clusters NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW (NMWP)
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und der Betrieb des Clusters "Nano- und Mikrotechnologien, Werkstoffe und Photonik" (NMWP). Zielsetzung ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen, Monitoring sowie Strategie gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die folgenden, übergeordneten Zielsetzungen sollen unter anderem dabei verfolgt werden:
- Stärkung und Optimierung der Vernetzung von Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette im Bereich der Schlüsseltechnologien Neue Werkstoffe, Nanotechnologie, Mikrosystemtechnik, Quantentechnologie und Optische Technologien.
- Beiträge zum NRW-Innovationsökosystem und zum Wissens- und Technologietransfer, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von NRW in den Schlüsseltechnologien.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Auftragsgegenstand konkret:
1.) Errichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle:
In der Geschäftsstelle werden die laufenden Aufgaben des Clusters bearbeitet sowie alle Anfragen der Öffentlichkeit gebündelt aufgenommen und weiterbearbeitet. Die Geschäftsstelle bietet weiterhin die erforderlichen Arbeitsmittel und Büroräume für die Arbeit des Clusterteams.
2.) Umbenennung des Clusters und Entwicklung eines Key-Visuals:
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Clusterarbeit soll eine Umbenennung mit einem aussagekräftigen Namen erfolgen. Darüber hinaus ist für das Cluster ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln.
3.) Fortlaufende Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Schlüsseltechnologien:
Aufgabe des AN ist eine ständige Beobachtung und Bewertung von Trends und Entwicklungen im Bereich der Schlüsseltechnologien. Eine solche Beobachtung muss die Bereiche Technologie, Politik, Recht, Wirtschaft, Medien und Nutzer ebenso wie die Ebenen Bundesländer, Bund, Europäische Union und wichtige außereuropäische Staaten abdecken. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der AN regelmäßig schriftlich zu analysieren und entsprechende Postitions- und Analyseberichte zu erstellen. Darüber hinaus sind "Facts & Figures" zu Kennzahlen zu den Schlüsseltechnologien in der Wirtschaft und Wissenschaft am Standort Nordrhein-Westfalen zu erstellen und stetig aktuell zu halten.
4.) Ideen und Vorschläge für die Ausrichtung der Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW (QT.NMWP.NRW):
Die Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW soll auch zukünftig zentraler Ansprechpartner für die gesamte Bandbreite dieses Technologiezweigs sein. Die inhaltliche, strategische und auch organisatorische Führung sowie der Betrieb der Koordinierungsstelle gehört deshalb ebenfalls zum Auftragssgegenstand.
5.) Informationsvermittlung und Technologie-Wissenstransfer:
Der AN hat zugunsten interessierter Unternehmen und Multiplikatoren zielgruppengerecht den Wissenstransfer aktueller Erkenntnisse zu unterstützen.
6.) Stärkung und Optimierung der Vernetzung:
Sämtliche Wissensanbieter und -nachfrager entlang der Wertschöpfungskette auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene sollen effizient miteinander vernetzt, ein Erfahrungsaustausch etabliert und Wachstum generiert werden.
Hierzu hat der AN insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Durchführung von Meetings, Fachgesprächen und Workshops zum Thema mit interessierten Branchenvertretern, ähnlich
gelagerten Netzwerken etc.
- Gespräche mit Akteuren, mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und/oder weiteren Einrichtungen. Im Rahmen dieser
Gespräche steht stets auch die Vernetzung im Blickpunkt.
- Teilnahme an Besprechungen auf den Aktivitätsfeldern der Landesregierung
- Entwicklung von Matching-Angeboten, die Angebot und Nachfrage zusammenführen.
7.) Zusammenarbeit und Austausch:
Auf nationaler Ebene sollen Kontakte zu Bundesaktivitäten und -behörden eingerichtet und gepflegt werden. Erwartet wird auch der Austausch mit anderen Bundesländern bzw. Initiativen, sofern hier Anknüpfungspunkte bestehen.
Kontakte innerhalb der EU und mit anderen außereuropäischen Staaten sollen gepflegt, neue interessante, zielführende Kontakte aufgebaut werden. Eine Zusammenarbeit sowie der Austausch mit regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken der NMWP-Technologiefelder ist durchzuführen. Erwartet wird auch, dass sich der AN über die dortigen Aktivitäten informiert und/oder an Erfahrungsaustauschen teilnimmt.
8.) Veranstaltungen:
8.1: Teilnahme an Veranstaltungen Dritter: Aktive Teilnahme an durchschnittlich 10 - 20 Fachveranstaltungen pro Jahr, um die Vernetzung aller Akteure zu fördern und um über die Aktivitäten des Clusters zu informieren.
8.2: Ausrichtung der NRW-Nano-Konferenz: Der Clusterbetreiber ist auch für die Organisation der NRW-Nano-Konferenz verantwortlich, die in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber in eigener Verantwortung zu entwickeln und durchzuführen ist.
Es wird erwartet, dass in der festen Vertragslaufzeit in den Jahren 2022 und 2024 (bei Nutzung der Verlängerungsoption auch 2026) die NRW-Nano-Konferenz (Erfahrungswerte der Vergangenheit ca. 600-700 Teilnehmer) in Nordrhein-Westfalen entwickelt und durchgeführt wird. Als Austragungsort sind im Wechsel Dortmund und Münster auszuwählen.
9.) Presse und Öffentlichkeitsarbeit:
Die Aktivitäten der o. g. Arbeitsfelder sollen in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Clusters einfließen. Die Aktivitäten des Clusters sind durch eine aktive Pressearbeit zu begleiten. Dazu zählen bspw. Pressegespräche, Informationen an Journalisten oder eigene Veröffentlichungen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist kontinuierlich fortzuentwickeln. Sie erfolgt im Namen des Clusters unter Verweis auf den AG.
Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die Verbreitung des Themas "Schlüsseltechnologien" in den sozialen Medien. Ziel ist es hierbei insbesondere, kontinuierlich über das Themenfeld und die damit verbundenen Aktivitäten des Clusters zu informieren und zu kommunizieren. Zudem sollen die sozialen Medien genutzt werden, um Kontakte mit Interessierten zu initiieren.
10.) Internetplattform:
Eine zentrale Internetplattform muss zeitnah - eine erste Version innerhalb der ersten 8 Wochen nach Zuschlagserteilung - eingerichtet sein und weiterhin gepflegt und ausgebaut werden.
11.) Informationsflyer:
Weitere Informations- und Unterstützungsaufgaben des AN sind die Erstellung von Informationsmedien. Es wird ein jährlicher Bedarf (Erstellung und Veröffentlichung) von 4-5 Infobroschüren bzw. Flyern in digitaler Form erwartet.
12.) Berichte und Controlling:
Neben der stetigen Abstimmung mit dem AG ist ein zweiwöchentliches Abstimmungsgespräch (ca. 1-2 Stunden) des AN und Vertretern der Geschäftsstelle mit dem AG in Düsseldorf (Räumlichkeiten des Wirtschaftsministeriums) einzuplanen. Einmal jährlich wird vom AN zudem ein Statusbericht zu den Tätigkeiten des abgelaufenen Vertragsjahres erwartet.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um weitere 3 Jahre, somit bis zum 30.09.2027, ist möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe NMWP Management GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.nmwp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYLM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.