Umbau und Anbau Altes Rathaus - Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: S-RHEINB-2021-0043
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinberg
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47495
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Anbau Altes Rathaus - Verbauarbeiten
Verbauarbeiten - Berliner Verbau
Das "Alte Rathaus" in Rheinberg soll gemäß eines durch die Stadt
Rheinberg neu erarbeiteten Nutzungskonzeptes umgebaut werden
und sieht neben der Sanierung des Bestands einen rückwärtigen
Anbau zum Marktplatz vor. Die gesamte Dauer der Baumaßnahme
wird auf 24 Monate geschätzt und hat im Mai 2021 begonnen.
Nach Fertigstellung der Gebäudehüllensanierung inkl. Rückbau
Fassadengerüst, startet der Tiefbau. Der ausgeschriebene Verbau
verläuft 27m parallel zur Gebäuderückseite und wird über eine Länge
von 10m in einem 90° Winkel über Eck geführt. Die Vorhaltezeit
beträgt 5 Monate.
1 psch Verbaustatik und Planung inkl. Prüfstatik
1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger einbringen
1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger ziehen
40 lfm freistehender Berliner Verbau (h=3,40-4,40m)
40 m Absturzsicherung Trägerbohlwand
60m² Rückbau Holzausfachung bis 1,50m unter OKG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rheinberg Zentrale Vergabestelle Kirchplatz 10 47495 Rheinberg Deutschland
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).