2 Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 für die Städte Brakel und Marienmünster Referenznummer der Bekanntmachung: 78/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 für die Städte Brakel und Marienmünster
2 Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 für die Städte Brakel und Marienmünster
Los 1: Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte Brakel und Marienmünster für ihre Freiwilligen Feuerwehren zwei baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 zu beschaffen.
Es werden zwei grundsätzlich baugleiche hochgeländegängige TLF 3000 beschrieben. Das Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die Lieferung von einem baugleichen Fahrgestell und Aufbau jeweils für die Stadt Brakel und Marienmünster. Die jeweilige Beladung wird von jeder Kommune dem Aufbauhersteller nach Absprache rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Auftragserteilung für die zwei TLF 3000 erfolgt durch die jeweilige Kommune, d.h. jede Kommune tritt als Auftraggeber für je ein TLF 3000 auf.
Los 2: Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte Brakel und Marienmünster für ihre Freiwilligen Feuerwehren zwei baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 zu beschaffen.
Es werden zwei grundsätzlich baugleiche hochgeländegängige TLF 3000 beschrieben. Das Leistungsverzeichnis bezieht sich auf die Lieferung von einem baugleichen Fahrgestell und Aufbau jeweils für die Stadt Brakel und Marienmünster. Die jeweilige Beladung wird von jeder Kommune dem Aufbauhersteller nach Absprache rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Auftragserteilung für die zwei TLF 3000 erfolgt durch die jeweilige Kommune, d.h. jede Kommune tritt als Auftraggeber für je ein TLF 3000 auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.