Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 491 2021 BO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von medizinischen Verbrauchsmaterialien für den Rettungsdienst abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen; mit der Option auf eine einmalige Verlängerung von weiteren 24 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
DIN ISO 9001 Zertifizierung
DIN ISO 9001 Zertifizierung; Online-Shop gemäß Punkt 4 Allgemeiner Teil LV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.