Betrieb eines KTR Consumers

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb eines KTR Consumers

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KBS muss zum 01.01.2022 eine Verbindung zwischen der elekronischen Patientenakte (ePA) und der internen Datenverwaltung („oscare“) herstellen, um den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Gematik zu entsprechen. Nach den Vorgaben der Gematik kann diese Leistung nur von einem KTR-Consumer gewährleistet werden. Des Weiteren ist der Betrieb des KTR-Consumers an spezielle Sicherheitsanforderungen geknüpft, da auf sensible Gesundheitsdaten zurückgegriffen wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bochum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See muss zum 01.01.2022 gesetzlich verpflichtend die elektronische Patientenakte (ePA) mit Daten (hier aus elektronischer Arbeitsunfähigkeit, elektronischen Abrechnungsdaten) versorgen. Die Gematik schreibt vor, dass dieses über einen KTR-Consumer (Verbindung zwischen oscare und der ePA) zu erfolgen hat. Von dem Auftrag ist die Integration und der Betrieb des KTR Consumers durch die Firma Worldline - nach den Vorgaben der Gematik - umfasst. Nach eigenen Angaben bietet die Firma Worldline die Software-Lösung nur als Nachunternehmer der Firma AOK Systems GmbH an.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in Ziffer II.1.7 genannte Gesamtwert der Beschaffung ist dem Formular geschuldet. Der tatsächliche Gesamtwert ist aufgrund der unbekannten Laufzeit nicht genau bestimmbar.

Das in Ziffer V.2.1) genannte Datum ist dem Formular geschuldet und meint den Tag der internen Entscheidung über den Abschluss des Vertrages durch die KBS. Nicht gemeint ist der tatsächliche Abschluss des Vertrages.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die KBS muss zum 01.01.2022 gesetzlich verpflichtend die elektronische Patientenakte (ePA) mit Daten (hier aus elektronischer Arbeitsunfähigkeit, elektronischen Abrechnungsdaten) versorgen. Die Gematik schreibt vor, dass dieses über einen KTR-Consumer (Verbindung zwischen oscare und der ePA) zu erfolgen hat. Dieser unterliegt sehr hohen Sicherungsanforderungen, da hier ein Zugriff auf die ePA-Akte des Versicherten möglich wäre. Die Lizenz für einen KTR-Consumer hat die KBS bereits in der Vergangenheit erworben. Für den Betrieb eines solchen hat sich die KBS nunmehr nach möglichen Varianten umgeschaut.

Auf Grundlage der Vorgaben der Gematik kann nur der Anbieter des KTR-Consumers Wordline auf den KTR-Consumer zugreifen. Bei der Beurteilung, wie eine technisch umsetzbare Lösung aussehen könnte, hat sich die KBS für eine SaaS-Lösung entschieden.

Bei der Bewertung der technischen Realisierbarkeit hat sich herausgestellt, dass eine On Premise Lösung mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Auch ist mit weiterem Aufwand und einem erhöhten Risiko bei der Zulassung und Zertifizierung dieser Lösung zu rechnen. Diese Faktoren gefährden den rechtzeitigen Einsatz des KTR Consumers nach Maßgabe des Gesetzgebers zum 01.01.2022.

Da vorab eine Gematik Zulassung erlangt werden muss und die Integration des Betriebs des KTR Consumers in das Gesamtsystem (insbesondere bestehend aus oscare und ePA) auch mit einem erhöhten Testaufwand verbunden ist, ist eine Beschaffung des KTR Consumers und die Herstellung der Betriebsbereitschaft bis Ende September unabdingbar. Eine frühere Initiierung des Beschaffungsvorgangs war der KBS nicht möglich, da die Spezifikationen der Gematik erst Ende April 2021 bekanntgegeben wurden und eine umfangreiche Bewertung der technischen Realisationsmöglichkeiten daran anknüpfte.

Im Vergleich zur On Premise Lösung fallen bei der Software as a Service Lösung Hardwarebeschaffung und Anbieterzulassung weg. Diese Lösung ist daher in jedem Fall mit einem verminderten Kostenaufwand verbunden und reduziert das Risiko für einen nicht rechtzeitigen Einsatz des KTR Consumers bis zum 01.01.2022.

Die KBS hat sich daher auf die Beschaffung der Software as a Service Lösung festgelegt. Vergaberechtlich handelt es sich hierbei aus den benannten Gründen um eine zulässige Konkretisierung des Beschaffungsgegenstandes, da sie nicht willkürlich ist, sondern auf nachvollziehbaren objektiven und sachlichen Gründen beruht (OLG Düsseldorf 1.8.2012 – VII-Verg 10/12). Da die Fa. Worldline nach eigener Angabe eine Software as a Service Lösung nur als Subunternehmer der AOK Systems GmbH anbietet, besteht ein Alleinstellungsmerkmal für die Beschaffung bei der AOK Systems mit der Fa. Wordline als Nachunternehmer.

Es handelt sich außerdem um eine zulässige Vertragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Da der genaue Beschaffungsbedarf erst nach Bekanntmachung der Spezifikationen durch die Gematik bestimmt werden konnte, war eine Berücksichtigung des Auftragsgegentandes bei dem ursprünglichen Vertrag mit der AOK Systems nicht möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und § 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2286190
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesversicherungsamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2021

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