Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung von didaktischen Materialien für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.32 - 0227/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung von didaktischen Materialien für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung für die Publikation der Reihe "Was geht?" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung von Publikationen und multimedialen Elementen der Reihe "Was geht?" sowie von Publikationen und multimedialen Elementen, die im Rahmen von Weiter- oder Neuentwicklungen innerhalb des Portfolios entstehen, für die bpb geschlossen. Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung beinhaltet die Beratung der bpb, die grafische Gestaltung von Print- und Multimediaprodukten, die Datenübernahme von Texten und Bildern, Bildrecherche und Bildbeschaffung, die Bildbearbeitung, die Bildherstellung, die Fotoherstellung, Illustration und die Layout-Umsetzung bis zur (Druck-)Vorlagenherstellung (Lieferung der druckreifen PDF-Datei) sowie die Herstellung und Lieferung von barrierefreien Online-PDF-Dateien, OER-Elementen, interaktiven Grafiken und Social Media-Content für den Internetauftritt der bpb.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.) abgerufen werden können. Es besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, bis maximal zum 30.11.2025 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden. Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
• Ansprechpartner Auftragsabwicklung/Beratung + Vertreter
• Ansprechpartner grafische Gestaltung + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner und Vertreter: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design, Kommunikationsdesign oder Illustration)
• Ansprechpartner für Illustrationen und Fotoherstellung + Vertreter
• Ansprechpartner Umsetzung/(Druck-)Vorlagenherstellung + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner + Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss)
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzobjekt 1 (Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung eines Print-Formats (Magazin, Heft Broschüre, Buch, Faltblatt o.ä.))
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
• Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 8 Seiten haben.
• Die Referenz muss farbige Bilder, Texte, Grafiken und Illustrationen enthalten.
Referenzobjekt 2 (Illustration von Personen/Charakteren, z.B. Comic-Form, in Online- oder Print-Materialien)
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
• Die angeführte Referenz muss in einem Magazin, Heft, Broschüre, Buch, Faltblatt, im Social Media o.ä. erschienen sein.
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z.B. Beratung, Beschaffung, Erstellung
und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken etc.,
redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Illustration, Proof-Herstellung,
(Druck-)Vorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.)
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.