Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd, Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E21216284
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd, Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Los 1 Kläranlagen Schleiden und Gemünd
Kläranlagen Schleiden und Gemünd .
Kläranlage Schleiden Poensgenstraße ohne Nummer 53937 Schleiden .
Kläranlage Gemünd Bruchstraße ohne Nummer 53937 Schleiden-Gemünd
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022, der Vertrag endet am 31.12.2022.
Er verlängert sich 1 um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anspruch des Auftragnehmers .
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Los 2 Kläranlagen Nettersheim/Kall
Kläranlagen Nettersheim/Kall .
Kläranlage Marmagen Schleidener Straße ohne Nummer 53947 Nettersheim-Marmagen .
Kläranlage Urft-Nettersheim Mühlgraben 100 (Zufahrt über Sötenich) 53925 Kall-Urft
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022, der Vertrag endet am 31.12.2022.
Er verlängert sich 1 um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anspruch des Auftragnehmers .
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Los 3 Kläranlage Simmerath
Kläranlagen Simmerath und Einruhr .
Kläranlage Simmerath An der B 266 52152 Simmerath-Lammersdorf .
Kläranlage Einruhr Jägersweiler Weg ohne Nummer 52152 Simmerath-Einruhr
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022, der Vertrag endet am 31.12.2022.
Er verlängert sich 1 um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anspruch des Auftragnehmers .
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Los 4 Kläranlagen Konzen und Kalterherberg
Kläranlagen Konzen und Kalterherberg .
Kläranlage Konzen Am Feuerbach ohne Nummer 52156 Monschau-Konzen .
Kläranlage Kalterherberg Rosengasse ohne Nummer 52156 Monschau-Kalterherberg
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022, der Vertrag endet am 31.12.2022.
Er verlängert sich 1 um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anspruch des Auftragnehmers .
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Los 5 Kläranlagen Roetgen und Mulartshütte
Kläranlagen Roetgen und Mulartshütte .
Kläranlage Roetgen Rotter Gasse ohne Nummer 52159 Roetgen .
Kläranlage Mulartshütte Zweifaller Straße ohne Nummer 52159 Roetgen
Grünflächenpflege im Unternehmensbereich Süd Rahmenvertrag vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung bestehend aus:
Rasenflächen, Mischgrasflächen und Zaunanlagen freischneiden; teilweise in Hanglagen und Böschung.
Befestigte Flächen säubern und Gehölzflächen pflegen, Astwerke zurückschneiden.
Abfälle wie Schnittgut u. Laub fachgerecht entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022, der Vertrag endet am 31.12.2022.
Er verlängert sich 1 um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anspruch des Auftragnehmers .
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8 fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.
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Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. € (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
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Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
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Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50 Mio. € (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. €) für die eingesetzten Fahrzeuge.
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Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangender Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
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Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Auflistung aller vorhandenen Fahrzeuge, Anhänger, Großgeräte (incl. Typangabe, Nutzlast, Kennzeichen), sowie Auflistung und Nennung der Anzahl der üblichen Kleingeräte.
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Fachkundenachweis MVAS-99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum) Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (01.01.2022) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor dem 01.01.2022 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Seminar / die Schulung muss vor dem 01.01.2022 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Ohne diesen Nachweis dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden! .
Nachweise Abfallentsorgung Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage oder alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Die Beförderererlaubnis (bei gefährlichen Abfällen, beinhaltet Anzeige gem. § 53 KrWG) gem. § 54 KrWG oder alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
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Ab einem Auftragswert von 25.000 € (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2022 (Optional Juni 2025)
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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Kommunikation im Vergabeverfahren Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
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Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wver.de