Postdienstleistungen bei der AOK NORDWEST - Westfalen-Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08-03-NW-KRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen bei der AOK NORDWEST - Westfalen-Lippe
Die AOK NORDWEST schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für die Region Westfalen-Lippe aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die beschriebene Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
WL GER-INT
Westfalen-Lippe, Zustellbereich Deutschland/ International
Abholstandorte / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 48143 Münster, Königsstr.18/20 / 284.028
- 45657 Recklinghausen, Westerholter Weg 82 / 209.158
- 44269 Dortmund, Kopenhagener Str.1 / 1.283.374
- 59423 Unna, Märkische Str.2 / 322.647
- 59065 Hamm, Bismarckstr.27 / 161.085.
- 44791 Bochum, Uhlandstr.30-34 / 177.810
- 58507 Lüdenscheid, Knapper Str.59 / 285.270
- 59555 Lippstadt, Ostwall 24 / 506.186
- 59872 Meschede, Winziger Platz 7 / 116.667
- 57074 Siegen, Frankfurter Str.2 / 110.570
- 33330 Gütersloh, Barkeystr.19 / 162.282
- 32052 Herford, Kurfürstenstr.3-7 / 242.308
- 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr.57-59 / 159.517
- 32756 Detmold, Wiesenstr.22 / 91.417
- 33102 Paderborn, Friedrichstr.17-19 / 74.597
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 32
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 32:
Abholstandorte / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 32052 Herford, Kurfürstenstr.3-7 / 184.105
- 32756 Detmold, Wiesenstr.22 / 85.105.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 33
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 33:
Abholstandorte / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr.57-59 / 135.015
- 33330 Gütersloh, Barkeystr.19 / 212.015
- 33102 Paderborn, Friedrichstr.17-19 / 93.105.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 48
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 48:
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 48143 Münster, Königsstr.18/20 / 248.943.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 57
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 57:
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 57074 Siegen, Frankfurter Str.2 / 52.065
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 59
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 59:
Abholstandorte / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 559555 Lippstadt, Ostwall 24 / 86.245
- 59872Meschede, Winziger Platz 7 / 86.245
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 58
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 58:
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 58507 Lüdenscheid, Knapper Str.59 / 120.515
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 45
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 45:
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 45657 Recklinghausen, Westerholter Weg 82 / 193.280
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
WL LB 44
Westfalen-Lippe, Leitbereich (LB) 44:
Abholstandorte / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
- 44269 Dortmund, Kopenhagener Str.1 / 95.625
- 44791 Bochum, Uhlandstr.30-34 / 25.617
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3.) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" sowie die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" sowie die sowie die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1.) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens zwei Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen.
Nach Art und Umfang vergleichbar:
Für Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2 bis 9) können sowohl Referenzen mit bundesweiter als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden.
Für das Los mit der bundesweiten Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf mehrere Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken.
Bezieht sich der Bieter bei seinen Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte Postsendungsvolumen an, sodass für alle neun Lose zwei Referenzen ausreichend sein können.
Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der Postsendungsvolumina angerechnet werden.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau zwei Referenzen nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
- 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen
- 6 Referenzen bei 3 bebotenen Losen
- 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen
- 10 Referenzen bei 5 bebotenen Losen
- 12 Referenzen bei 6 bebotenen Losen
- 14 Referenzen bei 7 bebotenen Losen
- 16 Referenzen bei 8 bebotenen Losen
- 18 Referenten bei 9 bebotenen Losen
Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.
Folgende Angaben sind zu tätigen:
Angaben zum Referenzgeber / Kunden:
- Branche,
- Firma/Institution/Rechtsform,
- Straße,
- PLZ/Ort/Land,
- Ansprechpartner/-in,
- Telefonnummer,
Leistungsbeschreibung:
- Postausgangssendevolumen pro Jahr in Stück pro Jahr (bundesweit)/ Stück pro Jahr (regional),
- Vertragsausführung: Als alleiniger Auftragnehmer: ja/ nein; Als Unterauftragnehmer: ja/ nein; wenn ja, ______________ % Beteiligung am Gesamtauftrag,
- Leistungszeitraum (Beginn und Ende): von, bis,
- Sonstige Anmerkungen.
1.) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt sowie Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
2.) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK NORDWEST vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRMJ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".