FE 07.0305/2020/CRB - Entwicklung von Asphaltschichten für Straßen und Brückenbeläge unter extremen Klimaeinwirkungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0305/2020/CRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0305/2020/CRB - Entwicklung von Asphaltschichten für Straßen und Brückenbeläge unter extremen Klimaeinwirkungen
FE 07.0305/2020/CRB "Entwicklung von Asphaltschichten für Straßen und Brückenbeläge unter extremen Klimaeinwirkungen"
Asphalte sind den Belastungen aus Verkehr und Wetter ausgesetzt und müssen eine hohe Verformungsbeständigkeit und ein gutes Tieftemperaturverhalten aufweisen. Für den Asphalt bedeutet der Klimawandel erhöhte Beanspruchungen, die zu verfrühten Schäden führen können. Ziel ist die Abschätzung des Zeithorizonts, ab dem mit einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Nutzungsdauer heute verwendeter Asphalte zu rechnen ist. Darüber hinaus sind für die zukünftig vorherrschenden Klimaverhältnisse neue hoch verformungsbeständige Asphalte, die gleichzeitig eine ausreichende Kälte- und Ermüdungsresistenz aufweisen, zu entwickeln. Nutzen sind eine höhere Vorhersagegenauigkeit der Auswirkungen des Klimawandels auf Asphaltstraßenkonstruktionen sowie eine Anpassung der Materialien, um die beschleunigte Schadensentwicklung zu verhindern.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten im Bereich der Asphalttechnologie, Prüfung von Asphalten und Temperatureinwirkungen auf Asphaltstraßenkonstruktionen,
nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1).
2) Erfahrung und Kenntnisse in der Messdatenerfassung und -auswertung im Bauwesen,
nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Erfahrung und Kenntnisse (formlos oder dem beigefügten Formblatt_Eigenerklärung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.