Durchführung von Media Leistungen für die Koelnmesse GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 003/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Media Leistungen für die Koelnmesse GmbH
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Media-Agentur, die die Betreuung und Durchführung der nationalen und internationalen Media-Aktivitäten der Koelnmesse GmbH übernehmen wird.
Die Koelnmesse GmbH veranstaltet weltweit B2B- sowie B2C-Messen und bewirbt diese.
Anforderung ist es, pro Messe/Kompetenzfeld integrierte Kommunikationskampagnen entlang der Customer Journey zu planen und abzuwickeln (Einkauf, Optimierung, Abrechnung, Auswertung).
Ziel ist es, die Performance-getriebene Kommunikation zur wirtschaftlichen Gewinnung von Ausstellern, Fach- und Publikumsbesuchern sowie Medienvertretern zu optimieren.
Auf Basis des Rahmenvertrags werden die Media Leistungen je Messeveranstaltung jeweils durch Einzelbeauftragung abgerufen.
Für die Beauftragung von Leistungen nach diesem Rahmenvertrag bestehen Maximalvolumina (insgesamt, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit, inklusive Verlängerungsoption), über die hinaus Koelnmesse keine weiteren Einzelaufträge erteilen wird. Für die Beauftragung von Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung entspricht dieses Maximalvolumen einem Gesamt-Kunden-Netto von EUR 36.000.000,- (sechsunddreißig Millionen Euro); für die Beauftragung von zusätzlichen Leistungen auf Stundensatzbasis beträgt dieses Maximalvolumen 1.800 (eintausendachthundert) Stunden insgesamt.
Nationale und internationale Ausführung.
Auf Basis des ausgeschriebenen Rahmenvertrags wird der Auftragnehmer zur Durchführung von Media Dienstleistungen verpflichtet.
Aufgabenbereiche des Auftragnehmers sind insbesondere:
- Mediaanalyse und Mediaforschung
- Mediaberatung
- Mediastrategie
- Mediaplanung
- Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen
- Kampagnenoptimierung sowie Ableitung/Umsetzung von konkreten Learnings
- Abrechnung der Mediaschaltungen
- Medienarbeit und Influencer-Management
- Reporting & KPI Messung
- Tracking
- Prüfung von Kooperationen/Bartergeschäften
- Informationsbeschaffung
- Optimierungen
Der Auftrag gilt für die folgenden Mediengattungen:
Online:
- Display Advertising
- Mobile Advertising
- Video Advertising inkl. ATV
- SEA inkl. Keywords und Texten
- SEO & Sprachsuche
- E-Mail-Marketing
- Programmatic Advertising
- Influencer-Marketing
- Social Media/Social Media Performance (facebook, Instagram, Twitter, Youtube, Pinterest, LinkedIn, Xing, Twitch, Snapchat
und TikTok als auch relevante, eher nationale Plattformen wie WeChat, Baidu in Chi-na usw.) - Sprachassistenten
- Digital Out of Home
Klassik:
- Fachzeitschriften
- Zeitschriften
- Zeitungen
- Radio
- Kino
- Out of Home
Die Leistungserbringung kann sich grundsätzlich weltweit erstrecken. Die Gebiete, in denen Media-Aktivitäten durchzuführen sind, ergeben sich aus dem jeweiligen Briefing bzw. Einzelauftrag. Diese Gebiete werden häufig in Europa liegen.
Es ist grundsätzlich beabsichtigt, den Auftragnehmer für alle Messen, Ausstellungen und Gastveranstaltungen, die unter Ziff. 2.2 der Bewerbungsbedingungen aufgelistet sind, zu beauftragen. Ein Anspruch auf eine Beauftragung in einem bestimmten Umfang besteht indes nicht.
siehe nachfolgend unter Ziff. II.2.11
Gehen mehr als drei geeignete Teilnahmeanträge ein, so wird die Koelnmesse zwischen diesen eine Auswahl anhand der Kriterien „Referenzen“ und „Kernteam“ unter Heranziehung der vorgelegten Anlagen „Referenzen“ nebst Referenzdarstellungen und „Kernteam“ nebst Lebensläufen treffen. Für diese Kriterien können insgesamt maximal 280 Punkte erzielt werden. Davon entfallen auf die „Referenzen“ 180 Punkte und das „Kernteam“ 100 Punkte. Koelnmesse wird die drei Bewerber, deren Teilnahmeantrag die höchsten Punktzahlen erzielt haben, zur Angebotsabgabe auffordern.
Wertung der „Referenzen“:
-Koelnmesse wird maximal drei Referenzen bewerten. Für jede wertungsfähige Referenz können max. 60 Punkte erreicht werden.
-12 Punkte erhält jede wertungsfähige Referenz.
-Grundlage der darüber hinausgehenden Wertung sind die Referenzdarstellungen: Bis zu 48 weitere Punkte können erzielt werden, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere Voraussetzungen erfüllt sind bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat: Expertise in der Messevermarktung bzw. Kommunikation von digitalen Events/Plattformen (6 Punkte), Expertise in der Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen für komplexe, hoch erklärungsbedürftige und -intensive Produkte und Dienstleistungen (6 Punkte), Erprobte und erfahrene Zusammenarbeit innerhalb eines internationalen Netzwerks/einer internationalen Anbindung (6 Punkte), Verständnis für und Erfahrung im Bereich Online/Online-Performance und Leadgenerierung (6 Punkte), Erfahrung mit Erfolgsmessungs-Konzepten für Online- und Offline-Maßnahmen (6 Punkte), Transparenz in Bezug auf Mediaplanung, Kosten und Ergebnisse (6 Punkte), ungewöhnliche, kreative Mediabespielung, die unter Berücksichtigung des Umgangs mit kleineren Budgets neue Wege aufzeigt – auch abseits der klassischen Medien (6 Punkte), Erfahrung mit den geforderten Tools oder mit vergleichbaren Anwendungen (6 Punkte).
Wertung des „Kernteam“:
-Koelnmesse wird das angegebene Kernteam nach den Gesichtspunkten der Abdeckung von konkret in den Bewerbungsbedingungen (siehe Ziff. 11.3.2) im Einzelnen aufgeführten Kompetenzen und Aufgabenbereichen bewerten, u.a. bezogen auf Mediaaktivitäten, Betreuung von Mediagattungen, sonstigen Medien/Werbeformen und Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und Dienstleistern.
-100 Punkte werden erreicht, wenn aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass mindestens 3 Teammitglieder in sämtlichen der aufgeführten Kompetenzen Erfahrungen vorweisen können und die übrigen Teammitglieder insgesamt die aufgeführten Kompetenzen vollständig abdecken.
-70 Punkte werden erreicht, wenn aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass mindestens 2 Teammitglieder in sämtlichen der aufgeführten Kompetenzen Erfahrungen vorweisen können und die übrigen Teammitglieder insgesamt die aufgeführten Kompetenzen vollständig abdecken.
-35 Punkte werden erreicht, wenn aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass das Team insgesamt die geforderten Kompetenzen abdeckt (innerhalb des Teams).
-0 Punkte werden vergeben, wenn aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervorgeht, dass das Team insgesamt die geforderten Kompetenzen vollständig abdeckt.
Das Wertungsverfahren im Teilnahmewettbewerb ist einschließlich der Anforderungen in den Bewerbungsbedingungen unter Ziff. 11.3 beschrieben.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. In diesem Fall setzt sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis.
Die Koelnmesse GmbH weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Koelnmesse GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber nach §§ 98, 99 Nr. 2 GWB. Die Richtlinie 2014/24/EU findet daher ebenso wie die Bestimmungen des GWB und der VgV keine Anwendung. Weichen Regelungen der Vergabeunterlagen von den Regelungen des GWB oder der VgV ab, sind die abweichenden Regelungen beabsichtigt und ausschließlich maßgebend. Der Rückgriff auf genannte vergaberechtliche Vorschriften ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung erfolgt daher freiwillig und die teilweise Verwendung von Begrifflichkeiten aus dem EU-Vergaberecht (z. B. "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb") lediglich mangels passender Alternativen. Diese Bestimmungen finden vorliegend ausdrücklich keine Anwendung. Die Koelnmesse GmbH weist darauf hin, dass die insoweit freiwillige Anwendung von EU-Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zu der Vergabekammereröffnet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (als Eignungsnachweis) gemäß Ziff. 11.1 der Bewerbungsbedingungen Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung sind Ziff. 13, 14 und 15 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ausgefüllte Anlage „Referenzen“ (als Eignungsnachweis) einschließlich Referenzdarstellungen (vom Bewerber selbst zu erstellen) gemäß Ziff. 11.2.1 der Bewerbungsbedingungen Ausgefüllte Anlage „Kernteam“ einschließlich Lebensläufe (für jedes Mitglied des Kernteams gesondert; vom Bewerber selbst zu erstellen) gemäß Ziff. 11.2.2 der Bewerbungsbedingungen
Es müssen zum Nachweis der Eignung mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten vier abgeschlossenen Kalenderjahren (2017 bis einschließlich 2020) gemäß Anlage „Referenzen“ nachgewiesen werden. Eine Referenz wird als innerhalb des maßgeblichen Zeitraums liegend betrachtet, wenn der Beginn der Leistungsausführung nicht nach 2020 und das Ende der Leistungsausführung nicht vor 2017 lag. Es können bis zu drei Referenzen angegeben werden. Sollen weitere Referenzen angegeben werden, sind diese ebenfalls in dem Formblatt einzutragen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie die Leistungen einer Media-Agentur aus dem Bereich Betreuung des Marketing-Etats betrifft und die nachfolgend aufgeführten Leistungsbereiche vollständig abdeckt; dies ist durch Ankreuzen der entsprechenden Felder in der Anlage Referenzen zu erklären: Mediaanalyse und Mediaforschung, Mediaberatung, Mediastrategie, Mediaplanung, Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen, Kampagnenoptimierung sowie Ableitung/Umsetzung von konkreten Learnings, Abrechnung der Mediaschaltungen, Reporting & KPI Messung, Tracking, Prüfung von Kooperationen und/oder Bartergeschäften, Betreuung der Mediengattungen: Online, inklusive Programmatic; und Klassik.
Zusätzlich ist für jede der benannten Referenzen eine selbst zu erstellende Referenzdarstellung einzureichen. Diese sind durch Bezugnahme auf die Referenznummern gemäß Anlage „Referenzen“ eindeutig zuzuordnen. Zur Erläuterung können Bewerber Zeichnungen, Ausdrucke o.ä. (max. im Format DIN A 3) beifügen. Referenzangaben ohne Referenzdarstellung können nicht gewertet werden.
Zum Nachweis bezogen auf das „Kernteam“ müssen für die nachfolgend aufgeführten 6 Positionen Fachkräfte als Ansprechpartner für die Koelnmesse bei dem zu vergebenden Auftrag in der Anlage „Kernteam“ namentlich benannt werden. Dabei ist nicht entscheidend, dass für jedes Profil eine eigene Ansprechperson benannt wird. Vielmehr ist entscheidend, dass die darin beschriebenen Kompetenzen vollständig abgedeckt werden. In einzelnen Fällen – wo sinnvoll und möglich – kann auch eine Abdeckung von Kompetenzen in Personalunion erfolgen; in diesen Fällen sind die Ansprechpersonen für jedes Profil zu benennen, das sie abdecken sollen. Die abzudeckenden Profile sind: Group Account Director/Head of Media (als übergeordneter Hauptansprechpartner), Head of Media Buying, Head of Planning/Head of Performance, Director Programmatic, Senior SEO/Paid Search Consultant, Project Director/Campaign Manager (als Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft). Durch die benannten Mitglieder des Kernteams müssen die für die jeweiligen Profile gemäß Ziffer 5 der Anlage Leistungsbeschreibung geforderten Erfahrungen insgesamt abgedeckt werden. Die Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams sind in der Anlage „Kernteam“ einzutragen und als Eigenerklärung zu versichern. Zudem ist für jedes Mitglied des Kernteams ein Lebenslauf (max. drei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitglied) vorzulegen, anhand derer die Koelnmesse eine Plausibilitätskontrolle vornehmen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vertraulichkeitsvereinbarung: Die Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen über die Vergabeplattform einen Downloadantrag stellen. Koelnmesse wird automatisch über den Downloadantrag informiert und stellt den interessierten Unternehmen per E-Mail eine Vertraulichkeitsvereinbarung zur Unterzeichnung und Rücksendung per E-Mail zu. Unverzüglich nach Erhalt der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung schaltet Koelnmesse interessierte Unternehmen frei, indem sie den Downloadantrag über die Vergabeplattform genehmigt.
2) Zur Auswahl des qualifizierten Unternehmens schreibt die Koelnmesse den Abschluss des Rahmenvertrags mit einem Vertragspartner hiermit nach transparenten, wettbewerblichen Kriterien und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung freiwillig EU-weit aus. Das Verfahren ist zweistufig und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die besten drei Bieter zur Einreichung eines ersten indikativen Angebots aufgefordert. Dem indikativen Angebot sind neben drei Preisblättern auch drei schriftliche Ausarbeitungen beizufügen. Die Ausarbeitungen sind in einem späteren Termin (Bietergespräch) auch zu präsentieren und sind Gegenstand der Qualitätswertung als Bestandteil der Zuschlagskriterien neben dem Preis. Die Präsentation dient zur Aufklärung über das Angebot im Rahmen des Zuschlagskriteriums Qualität. Darüber hinaus wird auch die Qualität der Präsentation bewertet. Alle Bieter, die ein indikatives Angebot abgegeben haben, werden zu einem Bietergespräch / Verhandlungstermin eingeladen. Danach erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines finalen (verbindlichen) Angebots, auf dessen Grundlage dann der Zuschlag erteilt werden kann. Alle Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 9.2 ff.) geregelt.
3) Für die schriftliche Ausarbeitung der Aufgaben und deren Präsentation erhalten die Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 6.000,00.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
1) Gemäß Ziff. 8 der Bewerbungsbedingungen bittet Koelnmesse um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Vergabeunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Vergabeunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen. Rückfragen zum Teilnahmeantrag erbittet Koelnmesse daher möglichst bis spätestens zum 26.08.2021, 12:00 Uhr. Für die im Teilnahmewettbewerb bestplatzierten drei Bieter, die im Anschluss an die Bietergespräche/den Verhandlungstermin aufgefordert werden, ein finales Angebot abzugeben, gilt zu beachten, dass in folgendem Zeitraum keine Rückfragen beantwortet werden können: 22.12.2021 bis zum 03.01.2022.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist die Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland