BK-Sanierung Palais Schaumburg, 2.Dienstsitz Bundeskanzleramt in Bonn; Objektplanung- und Objektüberwachung nach § 33 ff HOAI Lph 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 1658/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
BK-Sanierung Palais Schaumburg, 2.Dienstsitz Bundeskanzleramt in Bonn; Objektplanung- und Objektüberwachung nach § 33 ff HOAI Lph 2-9
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Bundeskanzleramt, 2. Dienstsitz, Adenauerallee 139-141, 53113 Bonn
Angaben zur Baumaßnahme
- Gebäudebestand:
Das Palais Schaumburg, von 1949 - 1976 Amtssitz der deutschen Bundeskanzler ist mit Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes 1999 nach Berlin nunmehr 2. Dienstsitz des Bundeskanzleramtes in Bonn.
Teile des Gebäudes werden seit 2006 durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auch museal genutzt. Die Unterschutzstellung des Gebäudes nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) erfolgte 1986.
Das Palais Schaumburg, eine L -förmige, 2- geschossige im Baustil klassizistisch orientierte Villenanlage mit Mezzanin und großer rückwärtiger Terrasse, besteht aus einem älteren in den Jahren 1858 - 1860 errichteten kubischen Baukörper (7 zu 5 Achsen) und einem 1894/95 entstandenen Erweiterungsbau in L -Form mit 9-achsiger Fassade. Beide Bauteile bedeckt ein flaches Walmdach und ziert eine gequaderte Putzfassade mit Friesen Gesimsen und Brüstungselementen. Ein runder Treppenturm mit geschlossener Laterne und Haubendach verbindet die beiden Baukörper an der Baunaht.
Neben in Teilen bauzeitlichen Parkettböden, einem Kamin, einer Deckentäfelung und einer geschwungenen Holztreppe dokumentiert die hochwertige Innenausstattung außerdem vor allem typische Gestaltungselemente und Materialien der frühen 1950er Jahre.
Das Bauwerk zählt gemäß Begründung für die Eintragung in die Denkmalliste zu den „eindrucksvollsten
Beispielen großbürgerlicher Villenarchitektur der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“.
Bauaufgabe:
Mit der nun erforderlichen Grundsanierung des Baudenkmals ist die historische Bausubstanz zu ertüchtigen und weitestgehend zu erhalten, die Büroflächen im 2. Obergeschoss (Mezzanin) sollen umgebaut und modernisiert, die sanitären und haustechnischen Anlagen erneuert werden. Die Gebäudehülle ist soweit denkmalschutzrechtlich erlaubt und bauphysikalisch möglich, energetisch zu optimieren. Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an Brandschutz, Denkmalschutz und Arbeitsschutz sind ebenso zu berücksichtigen wie die barrierefreie Erschließung der Geschossebenen durch den Einbau entsprechender technischer Hilfsmittel.
Projekt:
Vorbereitende Maßnahmen wie die denkmalpflegerische und bauliche Bestandserfassung
sowie haus- und versorgungstechnische Erschließungsarbeiten wurden durchgeführt. Ferner wurden der Schadstoffrückbau einschließlich Asbestsanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Mauerwerksbau, Zimmer- und Holzbau- sowie Dachdecker
Es liegen Planungen mit entsprechend genehmigten Haushaltsunterlagen (ES-/EW-Bau einschl. 1. Nachtrag) vor. In der Folge gewonnene, weiterreichende Erkenntnisse zur Bausubstanz und geänderte Nutzeranforderungen bedingen jedoch die Erarbeitung eines 2. Nachtrages zur ES-/EW-Bau. Der 2. Nachtrag ist als eigenständige Planung und Haushaltsunterlage aufzustellen. Die ursprüngliche Bauaufgabe einer grundlegenden und denkmalgerechten Sanierung des Palais Schaumburg bleibt dabei bestehen. Auch soll das Gebäude dem Bundeskanzleramt (BK) nach Fertigstellung wieder als 2. Dienstsitz dienen sowie in Teilen dem Haus der Geschichte (HdG) zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellt werden.
- Auftraggeber/Nutzer:
Bundeskanzleramt
- Gebäudenutzung:
2. Dienstsitz des Bundeskanzleramtes mit Büroräumen der Verwaltung und musealer Nutzung durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
- Art der Baumaßnahme: Denkmalpflegerische Sanierung
- BGF/BRI: 4.110,21 m² / 17.759,49 m³
- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: rd. 24,15 Mio. € netto
KG 300: ca. 7.950.000,00 € netto
KG 400: ca. 2.900.000,00 € netto
KG 600: ca. 24.000,00 € netto
- Projektdauer: rd. 4,5 Jahre
Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI
- Leistungsbild: Leistungsphasen: 2-9, Grundleistungen, besondere Leistungen
besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1
Einarbeitung ins Projekt (u.a. Sichten der überlassenen Unterlagen auf Verwertbarkeit, inhaltliche Richtigkeit, intensive Befassung mit den Bedarfsanforderungen des Nutzers, Überprüfen von Maßangaben, Eintragungen u.ä. anhand der überlassenen Planunterlagen, Ortsbesichtigungen mit dem Denkmalschutz, dem Brandschutzbeauftragten anderen Fachplanern und ggfs. Gutachtern): dem Wettbewerb unterstellen
besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4
Leistungen zur Dokumentationsrichtlinie (Pkt.1.1): dem Wettbewerb unterstellen
Fotodokumentation (Pkt.2.): dem Wettbewerb unterstellen
Quartalsweise Bauzustandsberichte (Pkt. 3.): dem Wettbewerb unterstellen
besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Pkt.1): zum Nachweis
Honorarzone: IV
Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Beginn direkt nach Auftragserteilung bis 08/2027 (Lph 9 läuft nach)
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer/-innen gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Weitere Hinweise:
Diejenigen Teilnehmer/-innen die nach erfolgter Prüfung der Eignung (1. Stufe des Verfahrens) aufgefordert werden ein Angebot einzureichen, werden im Vorfeld dessen eingeladen einen Besichtigungstermin auf der Liegenschaft wahrzunehmen.
Für die Stufe 2 sind u.a. zusätzlich zum Honorarangebot folgende Unterlagen einzureichen.:
- Personaleinsatzplanung
- 3 Arbeitsproben (Ausführungsplan, Vergabevorschlag Nachtragsangebot, Prozessdarstellung Kostenverfolgung Lph 8) zu einem abgewickelten Projekt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Beratender Ingenieur“ durch Kopie der Eintragungsurkunde in der Architektenkammer / Ingenieurkammer
8. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO NRW erforderlich.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Objektplanung Gebäude mindestens >= 650.000 € netto betragen
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art und Typ der Baumaßnahme, BGF / BRI, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Art der Baudurchführung Baujahr, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung
Beruflicher Werdegang und Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 7
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich im Bereich Objektplanung Gebäude
im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4
Zu 2.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).
Davon:
alle Projekte mit Projektkosten (KGR 300 bis 500 nach DIN 276) mindestens ≥ 5 Mio. € netto
mindestens ein Projekt aus dem Bereich Sanierung unter Denkmalschutzanforderungen
mindestens ein Projekt mit einem öffentlichen Auftraggeber
Zu 3.
Projektleiter/-in (PL):
Mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)
und mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI, Planung und Objektüberwachung
Projektmitarbeiter/-in (MA1):
Mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau)
(oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)
und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI, Planung und Objektüberwachung
Projektmitarbeiter/-in (MA2):
Mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau)
(oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule)
und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff HOAI, Planung und Objektüberwachung
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind nicht möglich.
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist nur nach vorheriger Registrierung auf der e-Vergabeplattform möglich.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 27.08.2021) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de