KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BE045210602
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2021-2023
Auf Flächen grüner Infrastruktur und Kinderspielplätzen im gesamten Stadtgebiet Essen sollen in regelmäßigen Abständen an den Platanen Sonderkontrollen und Kronenpflegen durchgeführt werden.
Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen Siehe Obejktlisten und Karten 45127 Essen
Auf Flächen grüner Infrastruktur und Kinderspielplätzen im gesamten Stadtgebiet Essen sollen in regelmäßigen Abständen an den Platanen Sonderkontrollen und Kronenpflegen durchgeführt werden.
Aufgrund des erhöhten Befalls der Platane u.a. mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen in der Stadt Essen alle acht Monate z.B. auf Massaria, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren kontrolliert.
In 24 Monaten sind alle Platanen auf den vorgenannten Flächen 4-mal in einem Abstand von 8 Monaten zu kontrollieren.
Im ersten und dritten Durchgang sind neben der Sonderkontrolle z.B. auf Massaria, eine Kronenpflege und eine Nachsorge von Reiteraten, Ausbruchs- und Kappungsstellen an allen Platanen durchzuführen.
1. Durchgang: Kronenpflege, Sonderkontrolle, Reiteratnachsorge und Nachsorge von Kappungs-
/Ausbruchstellen auf den zuvor genannten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Nach 8 Monaten
2. Durchgang: Sonderkontrolle auf den zuvor genannten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Nach 8 Monaten
3. Durchgang: Kronenpflege, Sonderkontrolle, Reiteratnachsorge und Nachsorge von Kappungs-
/Ausbruchstellen auf den zuvor genannten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Nach 8 Monaten
4. Durchgang: Sonderkontrolle auf den zuvor genannten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Bei allen Arbeiten muss auf die Sicherheit der Kinder und Besucher der Anlagen Rücksicht genommen werden. Die Arbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen.
Es ist damit zu rechnen, dass für Straßen bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST-Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet.
Bezüglich von KOST-Straßen sind Einschränkungen der Arbeitszeiten nicht auszuschließen. Denkbar wäre eine Beschränkung auf Mo-Do von 9:00 - 15:00 Uhr und Fr. von 9:00 - 13:00 Uhr. Dies ist aber im Einzelfall von der Entscheidung des Baustellenmanagements beim Stadtamt 66-5 abhängig.
Alle Baumkontroll- und Baumpflegearbeiten sind ausschließlich bei Tageslicht und an Werktagen Montag-Freitag durchzuführen.
Anforderung an den Unternehmer:
Der Unternehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können. Die Verantwortung der Baustellenplanung, des Ablaufs der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm.
Der Unternehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeuge gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen.
In Sonderfällen (ca. 43% können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Raupentechnik) erforderlich sein.
Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde.
Der Unternehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV.
Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage.
Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen
mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab.
Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html
Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfristen beziehen sich auf die praktischen Arbeiten vor Ort. Vorbereitende Tätigkeiten (z.B. das Einholen von Genehmigungen für Arbeitsstellen auf Straßen beim Amt für Straßen und Verkehr Essen) müssen zu Beginn der jeweiligen Ausführungsfristen soweit abgeschlossen sein, dass die Bearbeitung der Flächen fristgerecht begonnen werden kann. Diese vorbereitenden Tätigkeiten sind in die Kalkulation des Einheitspreises mit zu berücksichtigen.
1. Durchgang 02.11.2021 bis 22.01.2022
2. Durchgang 04.07.2022 bis 23.09.2022
3. Durchgang 27.02.2023 bis 19.05.2023
4. Durchgang 30.10.2023 bis 19.01.2024
Die angebotenen Preise sind verbindlich für 4 Pflegemaßnahmen aller Listenbäume der jeweiligen Einrichtungen vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Einzureichende Unterlagen:
- FB 67 - Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentl. Auftraggeber
Teil II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
Teil III. Ausschlussgründe
Teil IV. Eignungskriterien
Teil VI. Abschlusserklärungen
- FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"
- FB 67 - Eigenerklärung Technische Leistungsfähigkeit EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes
Abschnitt IV: Verfahren
-
Keine öffentliche Submission
Vergabe nach UVgO
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB), bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6Y5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]