Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung des Internetangebots www.forschung.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_05_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung des Internetangebots www.forschung.sexualaufklaerung.de
Die BZgA ist durch den gesetzlichen Auftrag aus § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 aufgefordert, Angebote zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten zu entwickeln sowie bundeseinheitliche Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Die BZgA hat hierzu das zweisprachige Internetportal www.forschung.sexualaufklärung.de eingerichtet. Dort werden die Forschungsprojekte- und ergebnisse aus dem Themenfeld Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung präsentiert und die von der BZgA geförderten Studien, Evaluationen, Modellprojekte und Expertisen in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Das Onlineportal richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Journalisten, aber auch an interessierte Laien.
Inhalt des Auftrags ist die konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung von Forschungsprojekten und -ergebnissen des Internetportals www.forschung.sexualaufklärung.de in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des öffentlichen Auftraggebers und der das Projekt technisch betreuenden Agentur. Zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere die Profilerstellung der Forschungsprojekte, die Analyse der Forschungsberichte, die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Portals.
Köln
Die BZgA ist durch den gesetzlichen Auftrag aus § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 aufgefordert, Angebote zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten zu entwickeln sowie bundeseinheitliche Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Die BZgA hat hierzu das zweisprachige Internetportal www.forschung.sexualaufklärung.de eingerichtet. Dort werden die Forschungsprojekte- und ergebnisse aus dem Themenfeld Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung präsentiert und die von der BZgA geförderten Studien, Evaluationen, Modellprojekte und Expertisen in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Das Onlineportal richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Journalisten, aber auch an interessierte Laien.
Inhalt des Auftrags ist die konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung von Forschungsprojekten und -ergebnissen des Internetportals www.forschung.sexualaufklärung.de in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des öffentlichen Auftraggebers und der das Projekt technisch betreuenden Agentur. Zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere die Profilerstellung der Forschungsprojekte, die Analyse der Forschungsberichte, die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Portals.
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung des Vertrages um jeweils zwölf Monate. Der Auftraggeber teilt drei Monate vor Vertragsende mit, ob die jeweilige Option wahrgenommen wird. Bei der Wahrnehmung der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat kein Recht auf die Wahrnehmung der Option.
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung des Vertrages um jeweils zwölf Monate. Der Auftraggeber teilt drei Monate vor Vertragsende mit, ob die jeweilige Option wahrgenommen wird. Bei der Wahrnehmung der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat kein Recht auf die Wahrnehmung der Option.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AentG
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern aus der Tabak- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
9. Qualifikationsprofile der eingesetzten Fachkräfte
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. Insgesamt sind 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die im Bereich „Wissenschaftstransfer und Internetredaktion“ tätige Person, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für deren Vertretung und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die im Bereich „Übersetzungsleistungen“ tätige Person.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
10. Vorlage geeigneter Referenzen
Die von den einzelnen Fachkräften geforderte Erfahrung ist jeweils durch geeignete persönliche Referenzen zu belegen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.
Zu 9:
Für die Projektleitung und deren Vertretung
Qualifikation:
-Abschluss eines Studiums der Sozial- und Geisteswissenschaften
-Deutsche Sprachkenntnisse auf Muttersprachlerniveau in Wort und Schrift
Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.
-Fundierte Englischkenntnisse gem. GER
Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.
Erfahrung:
-Langjährige Erfahrung im Verfassen von fachjournalistischen und wissenschaftlichen Texten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
- Langjährige Erfahrung in der redaktionellen Betreuung von Publikationen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
Für den Bereich Wissenschaftstransfer und Internetredaktion
Für alle:
-Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau
Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.
Für die Person, die für die inhaltliche Redaktion zuständig sein wird und deren Vertretung:
- Studium der Sozial- und Geisteswissenschaft
- Fundierte Fachkenntnisse in den Themengebieten Sexualaufklärung, Familienplanung, Verhütung und/oder Sexualpädagogik
- Erfahrung in der Redaktions- und Lektoratsarbeit für unterschiedliche Zielgruppen (Lehrende, Forschende, Studierende, Professionelle im Feld und interessierte Laien)
Für eine Person im Team:
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
- Erfahrung mit CMS auf Basis von TYPO 3
Für den Bereich Übersetzungsleistungen
Qualifikation
- Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau
Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.
Erfahrung:
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Übersetzer/in einschlägiger Texte; die letzte Übersetzung eines einschlägigen Texts darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- Übersetzung von mindestens zehn Texten mit einem Umfang von durchschnittlich 25.000 Zeichen pro Ausgangstext. Bei mindestens fünf der zehn Texte muss es sich um einschlägige Texte handeln
Zu 10:
Generell gilt, dass soweit Referenzen gefordert sind, der Projektbeginn auch schon vor dem 3-Jahreszeitraum liegen kann. Ebenfalls ausreichend ist, wenn das Projekt innerhalb des 3-Jahreszeitraums begonnen wurde und noch nicht abgeschlossen ist. Der Leistungszeitraum muss aber mindestens 2 Jahre ohne größere Unterbrechungen betragen haben.
Für die Projektleitung
Mindestens 3 Referenzen (Projektleitung für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Publikationen, Internetauftritte, andere Dienstleistungen zu den Themen Sexualaufklärung, Familienplanung, Verhütung und/oder Sexualpädagogik)
Für den Bereich Wissenschaftstransfer und Internetredaktion
Für die Person, die für die inhaltliche Redaktion zuständig ist sowie deren Vertretung:
- mindestens 3 Referenzen (Publikationen, Internetauftritte, andere Dienstleistungen), zu den Themen Sexualaufklärung, Familienplanung, Verhütung und/oder Sexualpädagogik
- Mindestens 2 und maximal 5 Referenzen in Form von Publikationen, bei denen die Person für Lektorat, Korrektorat und Redaktion zuständig war
Für eine Person aus dem Team:
- 3 Referenzen zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Für die Übersetzungsleistungen:
- Mindestens 3 Referenzen für die Übersetzung einschlägiger Texte, die für wissenschaftliche Einrichtungen ausgeführt wurden. Die Referenzen müssen aus den letzten 3 Jahren stammen. Es sind folgende Angaben zu machen: Auftraggeber, Zeichenumfang des Ausgangstextes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.