Planung der Technischen Ausrüstung für die folgende Maßnahme: Digitalpakt Schule [Mülheim an der Ruhr] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-20/12-60NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für die folgende Maßnahme: Digitalpakt Schule [Mülheim an der Ruhr]
Die Stadt Mülheim an der Ruhr, beabsichtigt im Rahmen des Digitalpakt Schule Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung zu vergeben, um die flächendeckende WLAN-Verfügbarkeit im Bereich des Schülernetzes an bis zu 45 Schulstandorten (inkl. Dependancen) zu erreichen. Es ist erforderlich alle schulisch genutzten Gebäudeteile (Ausnahme Sporthallen und Schulhöfe) entsprechend auszuleuchten und jeweils eine konkrete Planung pro Schulstandort zu erstellend. Es ist davon auszugehen, dass die WLAN-Versorgung sich an der standortbezogenen Schülerzahl orientiert und auf eine gleichzeitige Nutzung von mindestens 80 % der Nutzer ausgelegt sein muss.
Die Standorte weisen unterschiedliche Voraussetzungen vor. Aufgrund eines sehr engen Zeitplans ist eine Analyse der Unterlagen umgehend nach Beauftragung erforderlich. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit Bestandsaufnahmen an den Standorten vor Ort erforderlich sind. Bis Ende 2021 soll ein Fördermittelantrag gestellt werden. Dazu ist die Vorlage eines prüfbaren Vorabzuges der Vorplanung inkl. Kostenschätzung gem. DIN 276 bis zu 01.11.2021 erforderlich. Die Leistungsphase 2 muss bis zum 01.12.2021 abgeschlossen sein. Die Umsetzung/Durchführung der Maßnahmen muss bis Ende 2024 erfolgen. Die Mittelabrufe und Verwendungsnachweise können bis ins Jahr 2025 eingereicht werden, da die entsprechende Richtlinie erst zu diesem Zeitpunkt endet.
Alle geplanten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der WLAN-Ausleuchtung.
Die Gesamtkosten (KG 300 - 700) der Maßnahme werden derzeit mit maximal 8,0 Mio. Euro / brutto (davon anrechenbare Kosten KG 400 ca. 3,5 Mio. EUR netto) angesetzt. Die Maßnahme wird überwiegend über Fördermittel des Landes Nordrheinwestfalen finanziert.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 4 und 5) [weitere Anlagengruppen sowie Leistungsphase 4 falls erforderlich];
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. In einer ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBERMPN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.