FE 04.0332/2020/OGB - Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 04.0332/2020/OGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0332/2020/OGB - Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel
FE 04.0332/2020/OGB - Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel
Alle wissenschaftlichen Prognosen zum Klimawandel sowie die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren veranlassen zu der Annahme, dass sich das Wetter hinsichtlich der langwelligen Gegenstrahlung und damit der vorherrschenden Temperaturen verändern wird. Unstrittig ist darüber hinaus, dass dieser Klimawandel in Straßenbefestigungen aus Asphalt und Beton zu veränderten Beanspruchungen und somit zu früheren oder auch späteren Schadenseintrittszeitpunkten führen wird. Der Klimawandel wird deshalb die Dimensionierung von Straßenbefestigungen, die für Nutzungszeiträume von in der Regel mindestens 30 Jahren vollzogen wird, beeinträchtigen.
Bei der Dimensionierung nach den RStO und den RDO werden die Wetterverhältnisse in Form von Frosteinwirkungszonen und KiST-Zonen berücksichtigt. Diese wurden anhand historischer und aktueller Klimaverhältnisse entwickelt. Eine Berücksichtigung der Einflüsse des Klimawandels erfolgte dabei nicht.
Es ist deshalb die Sensitivität der Dimensionierung hinsichtlich des Klimawandels zu betrachten und eine Methodik zur fortlaufenden Überprüfung und zur Fortschreibung bei relevanten Klima-Veränderungen zu entwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 04.0332/2020/OGB - Anpassung der Dimensionierung an den Klimawandel
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.