Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (im Folgenden kurz: ESF-Sozialpartnerrichtlinie) Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/34
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 147-391539)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (im Folgenden kurz: ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Das BMAS wird im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 - 2027 das Einzelprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ umsetzen. Die fachlich inhaltlichen Vorgaben gibt das BMAS vor. Die Umsetzung soll durch eine Regiestelle unterstützt bzw. in Teilen übernommen werden.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie zeichnet sich durch einen konsequenten partnerschaftlichen Ansatz aus. Die Regiestelle spielt eine zentrale Rolle als fachliche Schnittstelle zwischen Zuwendungsempfängern, der umsetzenden Stellen zur fördertechnischen Abwicklung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), den politischen Verbänden und Gewerkschaften sowie dem BMAS als Zuwendungsgeber und muss deshalb über umfassende Kenntnisse der Branchen und vielfältige Erfahrungen in der Arbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen verfügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen