Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Abwicklung energiewirtschaftlicher Kernprozesse (VERIT25)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Abwicklung energiewirtschaftlicher Kernprozesse (VERIT25)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer IT-Plattform zur Abwicklung von energiewirtschaftlichen Abrechnungsprozessen in den Marktrollen Lieferant, Netz- und Messstellenbetrieb in allen Sparten.
Bielefeld
Das Hauptangebot ist aufgeteilt in die verpflichtenden Grundleistungen, bestehend aus den Positionen für Lizenz und Wartung bzw. der Nutzungsgebühr je nach Betriebsmodell für die Software sowie dem Umsetzungsprojekt zur Implementierung. Außerdem umfasst das Hauptangebot optionale Leistungen für Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung. Je nach Softwarelösung (SaaS oder on premise) behält sich der Auftraggeber vor, die optionalen Leistungen selbst zu erbringen und nicht zu vergeben (siehe die ausführliche Leistungsbeschreibung der Anlage VB (Verfahrensbrief).
zweimal je 2 Jahre
Das Hauptangebot umfasst optionale Leistungen für Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung (siehe oben unter II.2.4).
1. Angaben zu Varianten/Alternativangeboten (Nebenangeboten = NA);
Die zugelassene Variante (Alternativ-/Nebenangebot) unterscheidet sich von der beschriebenen Struktur des Hauptangebotes (HA) dadurch, dass die Bieter die Leistungen nicht insgesamt anbieten, sondern ein Angebot für folgende einzelne Fachlose abgeben können, indem angegeben wird, mit welcher Software (Angabe des Herstellers und ggf. weitere Konkretisierungen) die angebotenen Leistungen kompatibel sind:
Los 1 beinhaltet die Lizenz und Wartung, Los 2 das Umsetzungsprojekt. Zusammen bilden diese beiden Lose das Äquivalent der zu den Grundleistungen im Hauptangebot.
Los 3 entspricht dabei den optionalen Leistungen des Hauptangebotes für Hosting (Hosting, Basisbetrieb und Applikationsbetreuung).
Für die Lose 2 und 3 im Nebenangebot ist verpflichtend ein Bezug zu einem Softwarehersteller in Los 1 herzustellen, indem angegeben wird, mit welcher Software (Angabe des Herstellers und ggf. weitere Konkretisierungen) die angebotenen Leistungen kompatibel sind;
2. Vorbehalt zur Zuschlagserteilung auf Los 3:
Je nach Softwarelösung (SaaS oder on premise) behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen des Loses selbst zu erbringen und nicht zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 1);
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage TNA) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (kein Vordruck),
3) Eigenerklärung Steuern und Abgaben (Vordruck 5 in Anlage TNA),
4) Für den Bewerber liegt keine (beherrschende) gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines oder mehrerer Energieversorgungsunternehmen(s) vor – Bedingung für HA und Los 1 NA.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
1) Angaben zu Haftpflichtversicherungsschutz und Umsatz (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 4),
2) Angaben zum Bonitätsindex von Creditreform (Verband der Vereine Creditreform e.V.) bzw. Rating einer Risikoklasse (Eigenerklärung in Anlage TNA, dort Vordruck 4),
3) Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers, der innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre größer sein muss als 25 Mio. € - Bedingung für HA und Los 1 NA,
4) Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers, der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre größer sein muss als 8 Mio. € - Bedingung nur für Los 2 NA.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
1) Die Durchführung von mindestens einem Migrationsprojekt mit Quell- oder Zielsystemen SAP IS-U innerhalb der letzten 5 Jahre ist mit 1 Referenz zu benennen - Bedingung für HA und Los 2 NA,
2) Die Durchführung des Systemhosting ist mit mindestens 3 aktuellen Referenzen in vergleichbarer Größenordnung zu dem Beschaffungsgegenstand inklusive der Optionen zu benennen – Bedingung für HA und Los 3 NA.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
1) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLOG (Vordruck 3 in Anlage TNA);
2) Abbildung der energiewirtschaftlichen Marktrollen Lieferant, Netzbetreiber mittels 3 aktueller Referenzkunden mit > 100.000 Verträge je Marktrolle Lieferant und Netzbetreiber - für HA und Los 1 NA;
3) Abbildung der elektronischen Marktkommunikation und -prozesse gemäß gesetzlichen Vorgaben - für HA und Los 1 NA;
4) Sonstige Abbildung der gesetzlichen Notwendigkeiten für die Sparten Strom und Gas aus der Sicht Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber für Ein- und Ausspeisung - für HA und Los 1 NA;
5) Sonstige Abbildung der gesetzlichen Notwendigkeiten für die Sparten Wasser (auch Abwasser) und Wärme aus der Sicht Lieferant und Messstellenbetreiber (Geräteverwaltung und Messung) - für HA und Los 1 NA;
6) Flexible Möglichkeit zur Definition und Abrechnung von gängigen Energieprodukten inkl. weiteren Rechnungsbestandteilen im Abschlags- und Rechnungsverfahren sowie Bündelung von Rechnungsbestandteilen produkt- und spartenübergreifend innerhalb der Marktrolle Lieferant - für HA und Los 1 NA;
7) Neben den spezifischen gesetzlichen Anforderungen an Regulatorik und Zertifizierung sind generell alle gesetzlichen Vorgaben (Deutschland und relevante EU-Vorgaben) vom Softwareherstellern und -betreibern einzuhalten (Datenschutzgesetz, Revisionssicherheit etc.) - für HA und Los 1 NA;
8) Abbildung aller buchhalterischen Anforderungen nach GoBD für ein Nebenbuch inkl. Erfüllung der Anforderungen an revisionssichere und nachvollziehbare Buchungen - für HA und Los 1 NA;
9) Die Daten dürfen nur in Deutschland oder der EU gespeichert werden. Eine Datenspeicherung in der EU kann nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass dort zu jeder Zeit, die jeweils gültigen deutschen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt werden - für HA und Los 3 NA;
10) Der Zugriff auf die Daten erfolgt nach einem transparenten Benutzer- und Rollenkonzept, welches die gesetzlichen Anforderungen zum Unbundling erfüllt - für HA und Los 1 NA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Auswertung der Erstangebote werden maximal fünf (5) Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Hauptangebot oder je Los aus dem Nebenangebot ausgewählt (Abschichtung) und zur Verhandlung der vertraglichen und kommerziellen Aspekte Aspekte sowie zur Abgabe von weiteren Angeboten eingeladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.