A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Dach- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21207
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Dach- und Fassadenarbeiten
Dach- und Fassadenarbeiten
Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn plant den Bau
eines zentralen Kreisbauhofes, bestehend aus folgenden
Gebäudeteilen:
· zweigeschlossiges Betriebs- u. Verwaltungsgebäude - G1
· Waschhalle - G2
· Werkstattgebäude - G2
· Fahrzeughalle - G3
· Salzhalle - G4
· Carportgebäude - G5
· Schüttboxen
Darüber hinaus sollten u. a. folgende Einrichtungen für
den zukünftigen Nutzungsbedarf zur Verfügung stehen:
· Solebehälter
· Kfz-Werkstatt
· Hallenkran
· Hebebühne
· zentrale Waschhalle
· betriebseigene Tankstelle
· eigene Heizungsanlage
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum "Alte Schanze"
in Paderborn erfolgen.
Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über
ein Gebiet von knapp 150 Hektar, inkl. Erschließungs-und
Freiflächen.
Durch den Bau an diesem zentralen
Standort entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwischen Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche
Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind.
(Genaue Umfänge siehe Vergabeunterlagen)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dach- und Fassadenarbeiten
Leistungen:
1.Baustelleneinrichtung, Statik
2.Sicherheitsvorkehrungen
3.Trapezblech - Dacheindeckung
4.Fassadenbekleidung
4.01Fassadenunterkonstruktion
4.02Fassade
Für die Leistungen gelten die
Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der
Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente
und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen
Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der
sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern,
Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als vereinbart.
Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw.
qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen
Bestandteile sind aus dem System eines
Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige
Produktlinien anzubieten.
Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander
abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien,
Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine
gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich
zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP)
Baustoffe und -elemente oder solche mit
CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche
Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht
verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der
Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit
hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall
ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren
und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und
Genehmigungen zu tragen.
Hebezeuge, Schuttrutschen, Materialcontainer,
Abfallcontainer sind von jedem Unternehmer nach
Erfordernis zu stellen und werden nicht gesondert
vergütet.
Angebotsgrundlagen
Weitere Grundlagen des Angebotes sind: sind die zusätzlichen
technischen Vorschriften. In der jeweils zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Fassung: Eingeführte bautechnische
Bestimmungen, gültige DIN-Normen, bauaufsichtliche
Bescheide und Zulassungen sowie sonstige Fachnormen und
technische Vorschriften; Fachregeln und Richtlinien des
Handwerks, Herstellervorschriften für das Material und dessen
Verarbeitung. Berufsgenossenschaftliche, bau-, orts- und
verkehrspolizeiliche Vorschriften sowie Gesetze und Richtlinien
zum Umwelt- und Naturschutz.
Die Anforderungen des GEG und des TVgG sind einzuhalten.
Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers durch
Stoffpreisänderungen werden gemäß der Stoffpreisgleitklausel
im (mit eigener Vertragsergänzung angepassten) Formblatt 225 (GP-Nummern: vgl. Link https://www-genesis.destatis.de/genesis/online) berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden: -durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/ [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfürdurchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischenund gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniertwurden; Bestätigung des Auftraggebersüber die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung vonSteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGverlangt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweisezu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.