Deutsche Botschaft Moskau, Residenz , Generalsanierung der Residenz mit Nebengebäuden, behindertengerechter Erschließung sowie Neubau Außenwache - Leistung: Generalunternehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 471/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsche Botschaft Moskau, Residenz , Generalsanierung der Residenz mit Nebengebäuden, behindertengerechter Erschließung sowie Neubau Außenwache - Leistung: Generalunternehmerleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 471/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe II.2.4

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: RU Russia
Hauptort der Ausführung:

Residenz des deutschen Botschafters in Moskau

Povarskaja 46 (Gebäude 1,2,3)

121069 Moskau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Grundstück Povarskaya 46 in Moskau befindet sich ein Wohngebäude mit Nebengebäuden (Wirtschaftsgebäude und Garage). Das Wohngebäude, die Nebengebäude und die Einfriedungsmauer stehen unter lokalem Denkmalschutz mit besonderen Erhaltungswert und sind im Einheitlichen staatlichen Register der Kulturerbeobjekte (Denkmäler der Geschichte und Kultur) gemäß dem föderalen Gesetz vom 25.06.2002 N 73 FS "Über die Objekte des Kulturerbes der Völker der Russischen Föderation" eingetragen. Die Baumaßnahme an den Gebäuden wurde vom Moskauer Amt für Kulturerbe (Mosgornasledije) am 28.10.2019 genehmigt.

Das Hauptgebäude wurde 1911 im Stil der italienischen Renaissance erbaut.

Das Residenzgebäude ist seit 1956 Wohnung und Dienstsitz des deutschen Botschafters in Moskau. Das Gebäude befindet sich im Besitz der Russischen Föderation, vertreten durch die „Kommerzielle Produktions-Hauptverwaltung für die Betreuung des Diplomatischen Korps beim Ministerium für Aus-wärtige Angelegenheiten der Rus...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 048-119589
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Deutsche Botschaft Moskau, Residenz , Generalsanierung der Residenz mit Nebengebäuden, behindertengerechter Erschließung sowie Neubau Außenwache - Leistung: Generalunternehmerleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzend zu IV.2.4 wird festgelegt, dass Angebote oder Teilnahmeanträge in deutscher und in russischer Sprache eingereicht werden können.

Die Zeitangaben für den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beziehen sich auf die Zeitzone Deutschlands (MEZ). Das entspricht einer Ortszeit von 12:00 Uhr (Moskauer Zeit) in der Russischen Föderation.

Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform.

Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.

Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Vor...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des

Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,

Deichmanns Aue 31-37,

53179 Bonn,

gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die EVergabeplattformdes Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beimBundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,

gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2021

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