Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Urintests zur Drogenerkennung für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA5.2/1000810606/Gro
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Urintests zur Drogenerkennung für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Urintests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Urintests sollen den Polizeibeamten und -beamtinnen des Landes Nordrhein-Westfalen im Einsatz die Entscheidung zur Anordnung einer Blutentnahme bei mutmaßlich unter Drogeneinfluss stehenden Teilnehmern am Straßenverkehr erleichtern. Zu diesem Zweck müssen die Tests direkt am Einsatzort durchführbar sein. Neben den Urintests zur Drogenerkennung müssen auch auf diese bezogene technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Angestrebt wird die Beschaffung eines Urintests zur Drogenerkennung (Mehrfachtest), der die Drogengruppen Amphetamin, Methamphetamin, 3,4-Methylendioxymethamphetamin (MDMA), Cannabinoide, Kokain und Opiate und die Drogengruppen Benzodiazepine und Methadon detektiert.
Dabei wird der Urintest zur Drogenerkennung durch den Auftraggeber bevorzugt, der im Labortest bei den Drogengruppen das beste Ergebnis aller angebotenen Urintests erzielt.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 60.000 Urintests zur Drogenerkennung aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit zwei technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 321 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
- Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ( Das entsprechende
Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Angebotes vorlegen. (Das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig
ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de
- abgerufen werden.) Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistung/en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Nachunternehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Das
entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Nachunternehmer/s anzufordern.
Es werden keine Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert.
Folgende Erklärungen/Nachweise werden als Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert (siehe auch Formular 325 EU):
- die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Qualitätssicherung (Vordruck),
- mindestens zwei Referenzprojekte, aus denen jeweils hervorgeht, dass der Bieter (oder ein von ihm vorgesehener Nachunternehmer) innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre im Rahmen eines Projektes mindestens 8.000 Urintests jährlich zur Drogenerkennung an eine nationale oder internationale Behörde erfolgreich geliefert hat.
Zur Benennung und Darstellung der Referenzprojekte ist der vom Auftraggeber auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellte Vordruck "Referenzprojekt" (Dateiname: 1000810606 Referenzprojekt) vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sämtliche Referenzangaben zu überprüfen und Angebote, deren Referenzangaben einer Überprüfung nicht standhalten bzw. sich nachweislich als unrichtig herausstellen, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte vorzuweisen. Liegen diese nicht vor, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW nicht registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die im Formular 325 EU unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführten Unterlagen sind - soweit zutreffend - mit dem Angebot vorzulegen.
Die im Formular 325 EU unter der Ziffer 3 aufgeführten Erklärungen und/oder Nachweise sind nach dem Bestbieterprinzip (§ 9 TVgG) ausschließlich von demjenigen Bieter vorzulegen, der den Zuschlag erhalten soll.
Hierzu ergeht eine gesonderte Aufforderung (Formular 326 EU). Die Frist zur Vorlage beträgt 3 - 5 Werktage. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt.
Die Vorlage der erforderlichen Erklärung hat in elektronischer Form zu erfolgen. Hierfür ist es grundsätzlich ausreichend, die Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwenden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YY2K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd