Pathologie Informations- und Befundsystem (Patho-IS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0353-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pathologie Informations- und Befundsystem (Patho-IS)
Die Institute für Pathologie, Neuropathologie und die Klinik für Dermatologie sowie das MVZ des Instituts für Pathologie und ein MVZ des Instituts für Neuropathologie möchten für die Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Abrechnung ihrer Proben (Gewebe und Flüssigkeiten) ein umfassendes gemeinsames Befundsystem (hier "Pathologie-Informations-und Befundsystem, Patho-IS oder PLIS genannt) beschaffen.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die Institute für Pathologie, Neuropathologie und die Klinik für Dermatologie sowie das MVZ des Instituts für Pathologie und ein MVZ des Instituts für Neuropathologie möchten für die Erfassung, Bearbeitung, Dokumentation und Abrechnung ihrer Proben (Gewebe und Flüssigkeiten) ein umfassendes gemeinsames Befundsystem (hier "Pathologie-Informations-und Befundsystem, Patho-IS oder PLIS genannt) beschaffen. Basierend auf einer gemeinsamen Plattform soll aber in den jeweiligen Abteilungen durch ein Klientensystem den jeweiligen Anforderungen der Abteilung Rechnung getragen werden. Benötigt werden 80 Arbeitsplatzlizenzen oder eine Campus-Lizenz für Arbeitsplätze der Befunderfassung, dem makroskopischen Zuschnitt, der histologischen Aufbereitung, Laborarbeitsplätze (Molekularpathologie und Immunhistochemie), Arztarbeitsplätze (Befundung), sowie Sekretariats- und Buchhaltungsarbeitsplätze.
Hardware (Arbeitsplatz-PCs, NCs, digitale Mikrofone, Head-Sets, Handscanner) sowie Färbautomaten, Kapsel- und Slide-Printer sind teilweise vorhanden, die Kompatibilität mit dem anzuschaffenden Patho-IS muss vom Anbieter bei seiner Planung geprüft und explizit und im Detail bei dem Angebot adressiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe NEXUS SWISSLAB GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de