Erdgaslieferung 2022 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 21VG00008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geseke
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geseke.de/startseite/index.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erwitte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erwitte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung 2022 ff.
Es soll eine Gaslieferung in folgendem Umfang ab 01.01.2022 erfolgen:
Los 1: SLP-Abnahmestellen
(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
49 Abnahmestellen mit ca. 4,06 GWh/Jahr
Los 2: RLM und SLP-Abnahmestellen > 500.000 kWh/a
(Abnahmestellen mit und ohne registrierende
Leistungsmessung)
6 Abnahmestellen mit ca. 5,49 GWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen
Stadt Geseke 59590 Geseke, Stadt Erwitte 59597 Geseke
In diesem Los sind ca. 49 Abnahmestellen mit ca. 4,06 GWh/Jahr (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung) ausgeschrieben.
RLM und SLP-Abnahmestellen > 500.000 kWh/a
Stadt Geseke 59590 Geseke, Stadt Erwitte 59597 Geseke
In diesem Los werden ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 5,49 GWh/Jahr (Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung) ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SLP-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RLM und SLP-Abnahmestellen > 500.000 kWh/a
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD797RK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.