Vermarktung, Herstellung und Versand der Zahnärztlichen Mitteilungen und Betrieb des Internet-Angebotes zm-online Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kzbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermarktung, Herstellung und Versand der Zahnärztlichen Mitteilungen und Betrieb des Internet-Angebotes zm-online
Die ZM ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die ZM umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Her-stellung, den Druck und den Versand der ZM. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungs-anforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie die zur Produktion erforderlichen Redaktionssysteme und die technische Betreuung auch für ZM Print.
Die ZM ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die ZM umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Her-stellung, den Druck und den Versand der ZM. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungs-anforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie die zur Produktion erforderlichen Redaktionssysteme und die technische Betreuung auch für ZM Print.
Dieser Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2025. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwölf Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung dieses Vertrages bewirkt auch die Kündigung des zm-online-Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aussagekräftige Verlags- bzw. Unternehmensdarstellung, einschließlich der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse.
2. Aktueller Nachweis über den Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Eigenerklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung
1. Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
2. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
zu 1. Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils 8 Mio. € (netto)
zu 2. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € pro Versicherungsfall
1. Notwendige Organisationseinheiten des Bewerbers
(Eigendarstellung ausreichend):
- Layout
- (Medien-)Produktion
- Vertrieb
- Marketing und Management Verkauf Industrie: Anzei-gen/Werbeformate für Print und Online,
- Marktredaktion
- Rubrikanzeigen (Verkauf, Handling, Online-Anzeigenmarkt)
- Online-Unit mit Portalmanager, Webseiten-Programmierung und -Management, marktübliche CMS wie z. B. TYPO3, Wordpress, Joomla, Drupal oder gleichwertige
2. Angabe mindestens eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen:
- Periodisch erscheinendes Druckerzeugnis (Zeitschriften, Zeitschrift oder Katalog), bei dem Layout, Druck und Versand erbracht worden sind.
- Auflagenstärke der jeweiligen Referenzprojekte mindestens 18.000 (pro Ausgabe)
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4-Seiten in Form von Text sowie gegebenenfalls Grafiken oder Tabellen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bearbeitungsdauer (Gesamtproduktionszeit pro Ausgabe), Projektumfang/Kosten. Zudem ist jeweils ein in den Referenzprojekten erstelltes Druckerzeugnis beizufügen.
zu 2. Angabe mindestens eines Referenzprojektes mit den in III.1.3 genannten Anforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung imAmtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.