Vertretungsstützpunkte Kindertagespflege Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00040_OV_51
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertretungsstützpunkte Kindertagespflege
Aufbau und Vorhaltung eines flächendeckenden Vertretungsangebots der Kindertagespflege in Bochum anhand von drei Vertretungsstützpunkten
Stadt Bochum - Jugendamt- 44777 Bochum
Aufbau und Vorhaltung eines flächendeckenden Vertretungsangebots der Kindertagespflege in Bochum, die für die Erziehungsberechtigten verlässlich, gut organisiert, flexibel und kostenneutral ist sowie kurze Wegezeiten beinhaltet.
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung gemäß § 64 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Eigenerklaerung Ausschlussgruende der Vergabeunterlagen
Gemäß - Eigenerklaerung Ausschlussgruende der Vergabeunterlagen
- Träger der Jugendhilfe nach Maßgabe des § 74 SGB VIII
- Kooperationserfahrungen mit Jugendämtern
- Personalentwicklung der Mitarbeiter*Innen lt. Leistungsbeschreibung
- Erfahrung im Bereich der Fachberatung Kindertagespflege
Die Besonderen Vertragsbedingungen TVgG sind Auftragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte reichen Sie zwingend die Excel-Datei " Leistungsverzeichnis" mit Angebotsabgabe ein.
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Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234 / 910-4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 25.08.2021 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYY04
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).