Ausstattung naturwissenschaftliche Räume Georg-Büchner-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0587
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung naturwissenschaftliche Räume Georg-Büchner-Gymnasium
Ausstattung naturwissenschaftliche Räume
Georg-Büchner-Gymnasium
Felix-Klein-Str. /Tersteegenstr. 62
40474 Düsseldorf
De- & Remontage des Bestandsmobiliars, sowie Transport und Einlagerung in eigenen Containern / teilweise Ergänzung durch Neumobiliar, wie bspw. Lehrertische
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des
Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten alleinigen Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original mit
dem Angebot vorzulegen.
- Der Bieter hat den Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe von mind. 2 der in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Aufträge zu führen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Referenzen). Die Angabe der Referenzen erfolgt inkl. Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragswert, Zeitraum,
Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse.
- Der Bieter hat den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Angabe einer Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem für diese Leistung
verantwortlichen Bereich.
- Der Bieter hat spätestens bis zur Zuschlagserteilung den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 2,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie über 50.000,00
€ für Vermögensschäden verfügt. Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine
bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung für den aktuellen Zeitraum nach.
- Unternehmensdarstellung unter Angabe der Zahl der fest angestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.