Realisierungswettbewerb "Schulzentrum Heldmanskamp - Erweiterung der Realschule Lemgo"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lemgo.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb "Schulzentrum Heldmanskamp - Erweiterung der Realschule Lemgo"
Die Stadt Lemgo beabsichtigt auf dem Gelände „Schulzentrum Heldmanskamp“ eine Erweiterung für die Realschule Lemgo zu realisieren.
Die geplante Erweiterung soll hauptsächlich für zwei Jahrgänge und den Ganztagsbereich entstehen. Die erforderliche Nutzfläche (NUF) beträgt ca. 1.800 m².
Zur Realschule gehört das denkmalgeschützte Hauptgebäude, das im Jahre 1967 von dem Architekten Prof. Harald Deilmann realisiert wurde. Prof. Harald Deilmann entwarf damals den gesamten Schulkomplex der Realschule mit Hauptgebäude, Sanitärgebäude, Schwimmhalle, Turnhalle, Hausmeistergebäude und den Außenanlagen.
Außer der Schwimmhalle, die heute als Mensa genutzt wird, und dem Hausmeistergebäude steht die gesamte Anlage „Realschule“ unter Denkmalschutz. Das Hauptgebäude soll im Anschluss an die Erweiterung saniert werden.
Das sogenannte Klinkergebäude aus dem Jahr 1999 – erweitert im Jahr 2003 – steht nicht unter Denkmalschutz. Es beinhaltet die Fachräume und wird gemeinsam mit der Heinrich-Drake-Schule, die ebenfalls zum Schulzentrum Heldmanskamp gehört, genutzt.
Aufgrund dieser hochbaulichen Ergänzung muss der Schulhof neu strukturiert und dabei eine bessere Durchlässigkeit und Einbindung in das umliegende Quartier erreicht werden. Zugleich verlangen die Zugänge zu den einzelnen Gebäudeteilen der Realschule und zu der Mensa eine Gestaltung des Schulhofes, der für außerschulische Nutzungen und Besucher/innen besser wahrnehmbar ist.
Die von Prof. Harald Deilmann geplanten, realisierten und im Denkmalumfang des Bescheides (Bescheid über die Eintragung in die Denkmalliste) aufgelisteten Bestandteile, wie Gebäude, Mauern, Treppen, „Pilze“ und Grünflächen sollen im Gesamtkonzept ihre Berücksichtigung finden. In Bezug auf das Denkmal soll eine hohe architektonische und gestalterische Qualität erreicht werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftragnehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
Architekt/in in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in oder
Architekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Innenarchitekt/in bzw. Innenarchitekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Architekt/in und jeweils zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in oder
Innenarchitekt/in mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in.
Die Fachrichtung der Landschaftsarchitektur muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
-zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
-die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/in nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r Architekt/in / Innenarchitekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder
-zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
-ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
-einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
-eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Landschaftsarchitekt/innen sind in Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt; die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß.
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen; entsprechende Planungsteams (Tragwerk, Technischer Ausbau (HLS, Elektro), Brandschutz) sind im Nachgang zusammenzustellen.
Wer am Tage der Auslobung bei einer/m Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren/ dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, alle 15 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 30.07.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich zum 30.08.2021 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
-Name der/des Bewerber/in (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
-Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung
-Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / EMail
Mit der Bewerbung versichert die/der Bewerber/in, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt.
Architekt / Architektin, Innenarchitekt / Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin, s. unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur
- Gestaltqualität / Architekturqualität / Freiraumqualität
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Umsetzung des Raumprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Barrierefreiheit
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
- Energieeffizienz
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 93.000,00 € (68.000,00 € Realschulerweiterung, 25.000,00 € Freianlagen) zur Verfügung.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
1. Preis 27.000 €
2. Preis 23.000 €
3. Preis 18.000 €
4. Preis 13.000 €
Anerkennungen 12.000 € (z.B. 2 x 6.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
07.09.2021 Losziehung
KW 37 Versand der Unterlagen
23.09.2021 Rückfragenfrist
05.10.2021 Kolloquium
06.12.2021 Abgabe Planunterlagen
04.01.2022 Abgabe Modell
24.02.2022 Preisgericht
08.03.2022 Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinnder oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2021 sowie nach §§ 39 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe „Erweiterungsgebäude Realschule“ wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 - Objektliste Gebäude – Ausbildung/Wissenschaft/Forschung - Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen – in die Honorarzone IV Von-Satz eingestuft.
Die Wettbewerbsaufgabe „Freianlagen“ wird nach HOAI 2021, Anlage 11.2 - Objektliste Freianlagen – Spiel- und Sportanlagen - Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewe-gungsangebot – in die Honorarzone III Mittelsatz eingestuft.
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten). Diese Aspekte werden im Zuge der Vorprüfung – in Vorbereitung für die Preisgerichtssitzung – von einem Extern ermittelt.
Als Orientierung und Entwurfsgrundlage sind die ermittelten Baukosten (KG 300 und 400: ca. 8,45 Mio. € brutto, KG 500: ca. 1,9 Mio. € brutto) vorgegeben.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
• Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepage),
• Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
• Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,
• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und
• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html