Planungswettbewerb Erweiterung Maria-Sybilla-Merian-Gymnasium Telgte Referenznummer der Bekanntmachung: Tel E-01-21-65

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2504130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telgte.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF97DH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDF97DH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungswettbewerb Erweiterung Maria-Sybilla-Merian-Gymnasium Telgte

Referenznummer der Bekanntmachung: Tel E-01-21-65
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung zeigt für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium die zwingende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten, die sich aus den tatsächlichen Zahlen der Schüler*innen, aus der Umstellung von G8 zu G9 und schließlich aus geänderten pädagogischen Anforderungen an Klassen, Fach- und Differenzierungsräume ableitet. Der entsprechende räumliche Mehrbedarf muss nach heutigem Stand bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 gedeckt werden.

Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung für das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium.

Aus der Schulentwicklungsplanung und einer Machbarkeitsstudie geht hervor, dass 3 Jahrgänge à 4 Klassenräume zzgl. Differenzierungsraum, Nebenräume und Erschließung benötigt werden. Des Weiteren sind 2 Fachräume Kunst zuzüglich Lager und Nebenräume sowie Erschließungsflächen vorgesehen. Das entspricht einem Raumbedarf von ca. 2.150 m² Nutzfläche.

Die Stadt Telgte erwartet von den Wettbewerbsbeiträgen eine bewusste Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Gebäudebestand des Schulzentrums, Bezügen zu den Bestandsgebäuden und den Außenanlagen.

Ein wichtiger Anspruch des Wettbewerbs ist die städtebauliche und gestalterische Qualität der Entwürfe für den erforderlichen Neubau, der sich mit dem Anspruch an eine moderne Gestaltung und Architektursprache zugleich in den Gebäudebestand des Schulzentrums einfügen und den Campus-Charakter unterstreichen soll.

Insbesondere sollen Klassenräume sowie Nebenräume und Erschließung in offenen Raumstrukturen entwickelt werden.

Das Gebäude soll im 'KfW 55'-Standard errichtet werden.

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird mit einer Wichtung von 45% in die VgV-Vergabematrix einfließen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.

Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.

Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 12 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 7 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).

Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um dieTeilnahme bewerben. Sind mehr als 7 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.

Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.vergabe-westfalen.de.

Das Bewerbungsverfahren steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.

Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 31.08.2021, 11:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.

Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückggegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.

Geforderte Nachweise:

- ausgefülltes und vom Bewerber unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),

- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Kopie der einrtragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt(in)),

- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,

- verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architektinnen/Architekten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
hehnpohl architektur bda, Münster
hartmann | s architekten BDA, Telgte
Kleihues und Kleihues Gesellschaft von Architekten, Rorup_Berlin
MS PLUS ARCHITEKTEN BDA, Münster
STEINWEG CLAUS ARCHITEKTEN, Münster
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:

- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen

- Städtebauliche Qualität

- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)

- Erschließung, Funktion und Nutzung

- Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens

- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtlivche sowie organisatorische Belange

Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen und zu erarbeiten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/09/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Gesamtpreissumme [Betrag gelöscht] EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR

Für Anerkennungen (2) [Betrag gelöscht] EUR

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wolfgang Pieper, Bürgermeister Stadt Telgte (SP)
Mechthild Rövekamp-Zurhove, Schulleiterin MSMG, Telgte (SP)
Tanja Schnur, Leiterin FB Bildung, Familie, Generationen, Kultur Stadt Telgte (SP)
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (FP)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus (FP)
Kerstin Koch-Bocianowski, Architektin FB Planen Bauen und Umwelt Stadt Telgte (FP)
Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt BDA, Lüdinghausen (FP)
Ralf Große Westerloh, stv. Schulleiter MSMG, Telgte (stv. SP)
Christian Korte, Leiter FB Planen Bauen und Umwelt Stadt Telgte (stv. SP)
Miriam Bendfeld, FB Bildung, Familie, Generationen, Kultur Stadt Telgte (stv. SP)
Elvira Grube, Architektin Stadt Telgte (stv. FP)
Henrike Thiemann, Architektin BDA, Münster (stv. FP)
N. N., Schülersprecher/in MSMG (SB)
N. N., Elternvertreter/in MSMG (SB)
Sabine Grohnert, Grüne-Fraktion Stadtrat Telgte (SB)
Christoph Boge, CDU-Fraktion Stadtrat Telgte (SB)
Karin Horstmann, FDP-Fraktion Stadtrat Telgte (SB)
Klaus Resnischek, SPD-Fraktion Stadtrat Telgte (SB)
Steffen Möller, Schulleiter Sekundarschule an der Marienlinde, Telgte (G)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:

- Versand Auslobung: 07.09.21

- Kolloquium: 42. KW (23.09.2021 oder 24.09.2021)

- Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 05.11.2021

- Abgabe Modelle: 12.11.20

- Preisgerichtssitzung: 50. KW (voraussichtlich 14.12.2021-17.12.2021),

Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Eignungsleihe; § 47 Absatz 1 - 4 GWB:

(1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

(2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

(3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF97DH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2021

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